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Forschungs- und Forschungspersonalförderung

FTI-Thüringen FORSCHUNG

Zur Unterstützung des nachhaltigen Ausbaus bestehender bzw. des Aufbaus neuer Forschungsschwerpunkte an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Thüringen sowie im Hinblick auf die damit verbundenen Forschungskapazitäten und Forschungsaktivitäten an den Thüringer Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen fördert das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) über die Richtlinie FTI-Thüringen FORSCHUNG wissenschaftliche Forschungsvorhaben und die für Forschungsvorhaben erforderliche Geräteausstattung. Auf diesem Weg sollen Potenziale zur weiteren Stärkung der Innovationskraft Thüringens erschlossen werden. Der Gewinn neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist die Basis hierfür. Die Förderung von Geräteausstattung erfolgt anteilig aus Mitteln des EFRE-Strukturfonds und des Freistaats Thüringen.

Zuständige Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Thüringer Aufbaubank (TAB). Grundsätzlich werden die Antragsberechtigten einmal jährlich durch die Thüringer Aufbaubank zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren mit einer zweistufigen Antragstellung aufgerufen.

Weitere und aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:

www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/FTI-Thueringen-FORSCHUNG

 

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Logo des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

FTI-Thüringen PERSONEN

Aus Mitteln des ESF-Plus-Fonds und des Freistaats Thüringen fördert das TMWWDG in der aktuellen Strukturfondsperiode auf Grundlage der Richtlinie FTI-Thüringen PERSONEN folgende Maßnahmen:

  • Thüringen-Stipendium (für Studierende und Promovierende),
  • Innovatives Personal,
  • Forschungsgruppen.

Durch diese Förderung soll Personal für Forschung und Entwicklung in Thüringern in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen gewonnen, weiterqualifiziert und gehalten werden, um die FuE-Intensität im Freistaat zu erhöhen und Innovationen zu realisieren. Die Richtlinie richtet sich an KMU und Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden die Neueinstellung von hochqualifiziertem Personal, die Vergabe von Firmenstipendien an Studierende/Promovierende sowie die Personalkosten von Teams, die als Forschungsgruppen Vorhaben der Grundlagenforschung bearbeiten.

Die Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die TAB. Anträge für das Thüringen–Stipendium und Innovatives Personal können fortlaufend gestellt werden. Die Forschungsgruppen unterliegen einem Wettbewerbsverfahren. Anträge dafür können nur nach Aufruf zu festgelegten Terminen eingereicht werden.

Weitere und aktuelle Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie unter:

www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/FTI-Thueringen-PERSONEN

 

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Ansprechpartner

Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Abteilung 5 - Forschung, Technologie 
und Innovation
Postfach 90 02 25
99105 Erfurt 
forschung@tmwwdg.thueringen.de

 

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