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Technologie- und Innovationsförderung

FTI-Thüringen TECHNOLOGIE

Mit der Richtlinie FTI-Thüringen TECHNOLOGIE werden gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen gefördert, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der RIS Thüringen zuordnen lassen. Im Rahmen der Richtlinie FTI Thüringen Technologie führen die Fördergegenstände Thüringen FuE Individuell und Thüringen Verbund die ehemaligen Fördergegenstände FuE einzelbetrieblich und FuE Verbund fort.

Neu ist der Fördergegenstand Thüringen Verbund Dynamik, mit dem ein niedrigschwelliges Instrument zur Förderung flexibel und kurzfristig durchzuführender, kleinvolumiger FuE-Verbund-Projekte in der Forschungskategorie experimentelle Entwicklung geschaffen wurde. Mit diesem Förderformat sollen die Zugangshürden, insbesondere für bislang nicht im Innovationssystem aktive KMU, abgesenkt werden.

Weitere und aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:

FTI-Thüringen TECHNOLOGIE

 

EU-Emblem Kofinanziert von der Europäischen Union
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FTI-Thüringen INVEST

Mit der Richtlinie FTI-Thüringen INVEST werden Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur bzw. Digital-Infrastruktur von Thüringer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen gefördert. Die Vorhaben müssen in Thüringen durchgeführt werden und sich der RIS Thüringen zuordnen lassen.

Weitere und aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:

FTI-Thueringen-INVEST

EU-Emblem Kofinanziert von der Europäischen Union
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FTI-Thüringen TRANSFER

Mit der neuen Richtlinie FTI-Thüringen TRANSFER wurde das Startup-Förderprogramm get started2gether fest im Förderinstrumentarium des Freistaats verankert. Hier erhalten junge technologieorientierte Unternehmen eine Anteilsfinanzierung von 80 % auf Basis der De-Minimis-Verordnung, um gemeinsam mit einer der zehn wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen des Freistaats ihre innovativen Produkte/Verfahren/Dienstleistungen weiterzuentwickeln.

Die bestehende Förderung der Technologie- und Gründerzentren im Wege der Kaltmietfreistellung für junge Unternehmen wird in dieser Richtlinie fortgeführt. Sie soll die Rahmenbedingungen für die Gründungs- und erste Entwicklungsphase junger technologieorientierter, wissensbasierter und kreativwirtschaftlicher Unternehmen verbessern.

Weitere und aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:

FTI-Thueringen TRANSFER

 

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Ansprechpartner

Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Abteilung 5 - Forschung, Technologie 
und Innovation
Postfach 90 02 25
99105 Erfurt 
forschung@tmwwdg.thueringen.de

 

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