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Erleichterungen bei Vergabe öffentlicher Aufträge werden befristet bis 30. Juni 2023 verlängert


Tiefensee: Besonderen Bedarfen in wirtschaftlicher Ausnahmesituation gerecht werden / Verlängerung bereits Anfang Juni im Wirschaftsausschuss des Landtags in Aussicht gestellt / Wertgrenzen für vereinfachte Auftragsvergaben gelten bis Mitte 2023

Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Erleichterungen im Thüringer Vergabegesetz werden noch einmal befristet verlängert. Das teilte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute mit. „Die Corona-Krise hat ein erhebliches wirtschaftliches Nachbeben ausgelöst, das bis heute spürbar ist – etwa in Form von Lieferkettenunterbrechungen, Rohstoffmangel und Preissteigerungen“, sagte Tiefensee. Hinzu gekommen ist mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine inzwischen eine weitere Krise, die diese Entwicklung zusätzlich verschärft und beschleunigt. 

„Die Risiken und Belastungen für die Unternehmen sind also weiterhin real“, so der Minister. Die Wirtschaftsforschungsinstitute hätten ihre Wachstumsprognosen bereits deutlich nach unten korrigiert. „Um den besonderen Bedarfen in dieser Krisensituation gerecht zu werden, halte ich eine nochmalige befristete Verlängerung der geltenden Erleichterungen deshalb für begründbar."

Konkret geht es bei den derzeit noch geltenden Erleichterungen um eine Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen, unterhalb derer vereinfachte Vergabeverfahren genutzt werden können. So sind bei Bauaufträgen die Wertgrenzen für eine Freihändige Vergabe von 50.000 und für eine Beschränkte Ausschreibung von 150.000 auf jeweils drei Millionen Euro angehoben worden. Bei Liefer- und Dienstleistungen waren die Grenzen für eine sog. Verhandlungsvergabe von 20.000 und für eine Beschränkte Ausschreibung von 50.000 auf jeweils 215.000 Euro angehoben worden. Diese pandemiebedingten Sonder-Wertgrenzen galten seit dem 3. April 2020 und wären am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Die Regelungen sollen nunmehr bis zum 30. Juni 2023 fortgeführt werden. Eine entsprechende Verlängerung hatte der Minister bereits Anfang Juni im Wirtschaftsausschuss des Thüringer Landtags in Aussicht gestellt.

Tiefensee betonte, dass es sich bei der nochmaligen Verlängerung um eine befristete Maßnahme handele, die einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation geschuldet sei. „Grundsätzlich bleibt es dabei, dass wir als Land großen Wert darauf legen, dass öffentliche und aus Mitteln des Steuerzahlers finanzierte Aufträge nach grundlegenden sozialen und ökologischen Standards vergeben werden“, so der Minister. „Daran wollen wir auch in Zukunft festhalten.“ Sobald sich die Situation wieder entspanne, sei daher aus seiner Sicht eine Rückführung des Vergabegesetzes auf die bisherigen Regelungen und Vergabeschwellen notwendig und geboten. Er verwies darauf, dass alle Fragen der künftigen Ausrichtung des Gesetzes im Lichte der Evaluierung zu beantworten seien, die in diesem Jahr anstehe.

Stephan Krauß
Pressesprecher, Referatsleiter
 

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