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Tiefensee legt Vorschlag für ein Drei-Säulen-Programm zur Unterstützung der Thüringer Wirtschaft durch das Land vor


Land sollte, wenn nötig, den Empfängerkreis der Bundeshilfen erweitern / Forderung: Bund muss geplante Entlastungen bis spätestens Ende Oktober konkretisieren

Nach dem Vorschlag der rot-rot-grünen Regierungskoalition, den Corona-Hilfsfonds auch für eine schnelle Entlastung von Bürgern und Unternehmen einzusetzen, hat Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee in einem „Drei-Säulen-Programm“ erste konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der Thüringer Wirtschaft vorgelegt. „Im Kern geht es um einen Dreiklang aus Zuschüssen, Krediten und der Ermöglichung von Zukunftsinvestitionen“, sagte der Minister. „Wenn der Thüringer Landtag die nötigen Gelder bereitstellt, können wir zügig an die Umsetzung gehen.“ Zwar könne das Land die insgesamt notwendigen Hilfen für die Wirtschaft nicht allein stemmen. Wie in der Corona-Krise sei hier zuallererst der Bund in der Pflicht. Das Land sollte aber bereitstehen, den Kreis der zu stützenden Unternehmen dann flankierend zu den geplanten Entlastungspaketen auf Bundesebene und in Anlehnung an die zugrundeliegenden Kriterien zu erweitern, wenn die Bundesprogramme die Gegebenheiten der Thüringer Wirtschaft nur ungenügend abbilden. Diese Frage stelle sich aber erst dann, wenn der Bund seine Programme konkret ausgestaltet hat.

1.      Konkret schlägt der Minister ein „Unterstützungsprogramm Mittelstand“ vor, das vor allem dazu dienen soll, die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zu ergänzen, soweit dies notwendig ist. „Sollte der Kreis der Adressaten des geplanten Bundesprogramms zu eng gezogen sein, um eine angemessene Entlastung der stark mittelständischen Thüringer Wirtschaft zu erreichen, dann sollte das Land die Hilfsangebote des Bundes in geeigneter Weise aus Landesmitteln ausweiten“, sagte Tiefensee. Ein ähnliches Vorgehen hatte das Land auch bei den ersten Soforthilfeprogrammen in der Corona-Krise gewählt. Die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zu den geplanten Hilfsmaßnahmen starten heute.

2.      Daneben prüft das Wirtschaftsministerium, über die Thüringer Aufbaubank und ohne zusätzliche Finanzierung aus dem Landeshaushalt einen zusätzlichen „Liquiditätssicherungskredit“ bereitzustellen, der durch niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und angemessene Tilgungsaussetzung für den Mittelstand in Handwerk und Industrie attraktiv ist. In diesen Bereich gehört auch die Bereitstellung von Überbrückungskrediten, um den Zeitraum zwischen Einführung der Entlastungsprogramme des Bundes und der tatsächlichen Mittelauszahlung zu überbrücken. Ein ähnliches Vorgehen hatte das Land auch bei den ersten Soforthilfeprogrammen in der Corona-Krise gewählt.

3.      Schließlich hält der Wirtschaftsminister eine breit angelegte Investitionsoffensive des Bundes, flankiert durch das Land, für notwendig, um Industrie und Handwerk bei der Umstellung auf eine CO2-neutrale Produktion zu helfen. Hierzu gehört neben Änderungen in der Investitions- und Technologieförderung insbesondere die Einführung eines „Dekarbonisierungsbonus“, ein niedrigschwelliges und einfaches Förderinstrument, mit dem Anreize für kleinere und kurzfristige Investitionsmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität gegeben werden sollen.

„Mit diesem Hilfspaket lehnen wir uns an das Vorgehen während der Corona-Krise an“, sagte Tiefensee. Er erneuerte zugleich seine Forderung an den Bund, die Krise zu bekämpfen, indem das Angebot an Strom und Gas erhöht und stabilisiert, die Energiepreise nötigenfalls auch ohne europäische Regulierungen mittels nationalem Strom- bzw. Gaspreisdeckel für die Verbraucher gesenkt und der Strommarkt neu geordnet wird. „Zuschüsse an Unternehmen sind die schlechtere Lösung. Es gilt, das Übel an der Wurzel zu packen und möglichst nicht im Nachhinein Trostpflaster zu kleben", sagte Tiefensee. Darüber hinaus sei es aber von existenzieller Bedeutung, schnell Klarheit über die geplanten Hilfen für den Mittelstand zu schaffen. „Ich befürchte, die Zeit für die die Umsetzung von energiepreisdämpfenden Maßnahmen läuft uns davon. Deshalb müssen zwingend bis spätestens bis Ende Oktober, besser bis Ende September die konkreten Hilfsprogramme stehen. Nur wenn die Unternehmen schnell Planungssicherheit bekommen und wissen, womit sie rechnen können, werden wir eine Insolvenzwelle in diesem Winter verhindern können.“

Als erster und schnell wirksamer Schritt zur Entlastung der Unternehmen sei eine Aussetzung von Rückforderungen gezahlter Corona-Hilfen von bis zu drei Jahren denkbar. Bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen sollte auf die Rückforderungen komplett verzichtet werden, da diese durch die derzeitigen Energiepreissteigerungen besonders stark belastet seien. Darüber hinaus sollte der Bund finanzielle Anreize setzen, um die Dekarbonisierung für mittelständische Unternehmen zu forcieren.

 

Stephan Krauß

Pressesprecher, Referatsleiter

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