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Zur Forderung der CDU-Fraktion nach einem „Überbrückungsdarlehen“ bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfen des Bundes erklärt ein Sprecher des Thüringer Wirtschaftsministeriums:


„Die Überbrückungshilfen können laufend beantragt werden und werden laufend ausgezahlt. Anträge auf Billigkeitsleistungen für alle aktuellen Umsatzausfälle können über die Überbrückungshilfe III Plus gestellt und bearbeitet werden. Ab Januar greift dann die Überbrückungshilfe IV. Die Thüringer Aufbaubank stellt eine zügige Bearbeitung aller Anträge sicher, sobald die Antragsunterlagen vollständig sind. Insofern ist die Forderung der CDU nach einem Überbrückungsdarlehen nicht begründet. Dies gilt um so mehr, weil auch ein solches Darlehen zusätzliche Kapazitäten für die Antragsbearbeitung erfordern würde. Unter dem Strich würden also bei der Aufbaubank Ressourcen gebunden, die für die Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfen dringender benötigt werden.

Die Situation heute ist auch nicht mit der im Februar 2021 vor dem Start der Überbrückungshilfe III vergleichbar: Damals hat es auf Bundesseite erhebliche Probleme bei der Erstellung der Antragsplattform gegeben, die zu mehrwöchigen Verzögerungen beim Programmstart führten. Aus diesem Grund hatte sich das Land damals entschlossen, die Zeit bis zur Auszahlung der Bundeshilfen durch den Corona Ü-III
Zwischenkredit zu überbrücken.“


Stephan Krauß
Pressesprecher, Referatsleiter

 

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