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Fachkräfte aus dem Ausland

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Die Folgen des demografischen Wandels sind besonders deutlich an der Ausbildungssituation in Thüringen erkennbar. In fast allen Bereichen der dualen Ausbildung übersteigt die Zahl der Ausbildungsstellen die Anzahl an interessierten Bewerbern. Der Nachwuchsmangel bedroht die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat insgesamt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden Thüringer Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie bei der Gewinnung künftiger Auszubildenden aus Drittstaaten unterstützt. 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben für Dienstleister, die für die geförderten Unternehmen einen Auszubildenden in einem Drittstaat (d. h. Nicht-EU-Staat) anwerben.  Zusätzlich sind Aufwendungen für Dienstleister förderfähig, bei denen die Anwerbung mit einer Sprachausbildung verbunden ist.

Bei der Ausbildung muss es sich um eine qualifizierte, berufliche Ausbildung in einem nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Freie Berufe handeln. Im Sinne dieser Richtlinie ist die Sprachausbildung mit Erlangung des gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erlangten Niveaus B2 abgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen von Unternehmen mit Sitz und / oder Betriebsstätte in Thüringen. Die duale Ausbildung muss ebenfalls in Thüringen stattfinden.

Wie viel wird gefördert?

Ausgaben für die oben beschriebenen Dienstleistungen werden als Zuschüsse in Form von Festbetragsfinanzierungen in Höhe von 1.000 Euro gewährt.

Umfasst die Dienstleistung neben der Anwerbung auch eine Sprachausbildung zum B2-Niveau werden für dieses Ausgaben Zuschüsse in Form von Festbetragsfinanzierungen in Höhe von 4.000 Euro gewährt.

Sollten die Ausgaben des Vorhabens geringer sein, reduziert sich entsprechend die Förderhöhe. Die Förderung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe.

Förderverfahren

Die Förderrichtlinie wird im TMWWDG umgesetzt.

Über die Eignung von Dienstleistern befinden unsere Kooperationspartner bei den Thüringer Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG).

Bisher wurden folgende Dienstleister anerkannt:

  1. IHK Südthüringen (Herr Scheftlein)

  2. HWK Südthüringen (Astrid Friedrich)

  3. FAV Service gGmbH (Heiko Schüler)

  4. Carsten Fröhlich (Kaufstraße 11, 99423 Weimar)

  5. OSG Omnibus Service GmbH (Steigerstraße 8, 99096 Erfurt)

  6. Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e. V. (Aus- und Fortbildungszentrum Erfurt, Apoldaer Str. 2, 99091 Erfurt)

  7. LEBUS Leipziger Bildung und Service GmbH (Frickestraße 2, 04105 Leipzig; Anspechpatnerin: Frau Ma)

  8. Go German - Top Talente für Deutschland (04177 Leipzig)

  9. Simson Private Akademie gemeinnützige GmbH (SPA, Pfütschbergstr. 6, 98527 Suhl)

  10. Hoa Binh Luong (Markt 14, 07570 Weida)

Symbolbild: Fachkräfte aus dem Ausland

Kontakt

Referat 31
Gewerbliche Wirtschaftsförderung, Außenwirtschaft

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
E-Mail: Referat 31 - TMWWDG oder
E-Mail: Referat Außenwirtschaft - TMWWDG

Ansprechpartnerin für die Antragstellung:
Frau Grit Stiller
Telefon: +49 361 573711 - 314
E-Mail: Grit Stiller

Ansprechpartner

IHK Südthüringen
Herr Scheftlein
Telefon: +49 3681 362 - 210
E-Mail: Herr Scheftlein

IHK Ostthüringen
Herr Matthias Säckl
Telefon: +49 365 8553 - 216
E-Mail: Matthias Säckl

IHK Erfurt
Herr Tobias Krombholz
Telefon: +49 361 3484 196
E-Mail: Tobias Krombholz

HWK Südthüringen
Frau Astrid Friedrich
Telefon: +49 36844 47311
E-Mail: Astrid Friedrich

HWK Ostthüringen
Frau Katja König
Telefon: +49 365 8225-159
E-Mail: Katja König

HWK Erfurt
Frau Magdalena Szypa
Telefon: +49 361 6707 - 5111
E-Mail: Magdalena Szypa

LEG - Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF)
Frau Kirstin von Graefe
Telefon: +49 361 5603-545
E-Mail: Kirstin von Graefe

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