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Handwerk

In der stark mittelständisch geprägten Thüringer Wirtschaft ist das Handwerk traditionell ein sehr wichtiger Wirtschaftsbereich. Es ist innovativ, leistungsstark und vor allem auch in den Thüringer Regionen als Wirtschaftskraft, Arbeitgeber und Träger der beruflichen Bildung präsent.

Daher hat die Unterstützung des Handwerks auch aus wirtschaftspolitischer Sicht eine hohe Priorität. Sie zielt darauf, die Rahmenbedingungen für das Thüringer Handwerk weiter zu verbessern.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) liegen im Bereich der Mitgestaltung der handwerkspolitischen und –rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Förderung des Handwerks und der Handwerksorganisationen bzw. auch der beruflichen Aufstiegsfortbildungsförderung. Darüber hinaus ist es die zuständige Aufsichtsbehörde für die Thüringer Handwerkskammern und oberste Landesbehörde hinsichtlich der hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Schornsteinfegerwesens.

Entwicklung, Bedeutung, Potentiale

Das Handwerk bildet eine tragende Säule der mittelständischen Wirtschaft Thüringens.

In den neunziger Jahren hat es vor allem mit einem leistungsstarken Bauhandwerk maßgeblich zur wirtschaftlichen Umstrukturierung des Freistaats beigetragen. Im weiteren Verlauf hat es sich mit innovativen und kundenorientierten Produkten und Leistungen als wichtiger Partner aller Wirtschaftsbereiche und flexibler Dienstleister für den privaten Konsum etabliert.

Auch in Zukunft kann es, wie in der im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erstellten Potenzialanalyse Handwerk Thüringen analysiert wurde, in zahlreichen Thüringer Wachstumsfeldern (u. a. Produkte und Leistungen im Kontext der erneuerbaren Energien, der energetischen Gebäudesanierung sowie von Lifestyle und ökologischer Nachhaltigkeit) an den jeweiligen Wachtumspotenzialen partizipieren und weiterhin eine zentrale Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes spielen. Hierbei profitiert es von seinen Kompetenzen, unternehmerische Flexibilität, traditionelle Handwerkskunst sowie Innovation und Fortschritt so zu verbinden, dass daraus immer wieder vielfältige und spezifische Kundenbedürfnisse erfolgreich befriedigt werden können.

Mit einem Umsatz von 13,5 Mrd. Euro pro Jahr, nahezu 30.000 in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben, rund 150.000 Beschäftigten und über 6.400 Auszubildenden ist und bleibt das Thüringer Handwerk ein bedeutender Arbeitgeber, Ausbilder und stabiler Wirtschaftsfaktor in Thüringen.

Politik, Förderung

Für die Thüringer Landesregierung hat ein leistungsstarkes Handwerk weiterhin hohe Priorität. Daher setzt sie alles daran, auf der Grundlage der „Potenzialanalyse Handwerk Thüringen“ günstige Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung im Thüringer Handwerk zu gewährleisten. Dies umfasst ein vielfältiges Bündel von leistungssteigernden Maßnahmen im Handwerk. Grundsätzlich stehen dem Handwerk zunächst die allgemeinen Wirtschaftsförderungsprogramme wie insbesondere die Investitionsförderung, die Innovationsförderung, die Beratungsförderung und die Gründerförderung offen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe handwerksspezifischer Förderangebote. Hierunter fallen in der Zuständigkeit des TMWWDG insbesondere folgende Fördermöglichkeiten:

Förderung der Leistungssteigerung im Thüringer Handwerk

Die Förderung der Leistungssteigerung im Handwerk erfolgt aus einem gesonderten Haushaltstitel mit Landesmitteln. Sie bildet einen wichtigen Schwerpunkt im Aufgabenbereich des TMWWDG. Die Förderung erfolgt über Zuwendungsbescheide der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW).

Die Handwerksförderung im Rahmen dieses Haushaltstitels hat insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • die Förderung von Messebeteiligungen der Handwerksbetriebe und von Organisationsständen auf Handwerksmessen und -ausstellungen im In- und Ausland
  • die Förderung von Einzelprojekten der Handwerksorganisationen und -verbände
  • die Förderung von Leistungswettbewerben der Handwerksjugend

Beratungsförderung im Handwerk

Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des TMWWDG können neben weiteren, auch dem Handwerk offenstehenden Möglichkeiten der Beratungsförderung, insbesondere auch Beratungen durch organisationseigene Berater und Beraterinnen des Handwerks gefördert werden. Die Förderung umfasst insbesondere Beratungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Themen der Handwerksbetriebe. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der drei Thüringer Handwerkskammern.

Aufstiegsfortbildungsförderung („Aufstiegs-BAföG“)

Das von Bund (78%) und Ländern (22%) gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG“ (vormals sog. „Meister-BAföG“) – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des aus wirtschaftspolitischer Sicht dringend benötigten Fachkräftenachwuchses.

Für den Vollzug des AFBG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) die zuständige Behörde. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) führt insoweit die Fach- und Rechtsaufsicht.

Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndG) wurden ab dem 1. August 2016 die AFBG-Leistungen umfassend verbessert, die AFBG-Förderung erweitert und die AFBG-Förderstrukturen modernisiert und entbürokratisiert.

Recht, Aufsicht

Handwerksrecht

Im Zuständigkeitsbereich "Handwerksrecht" wird gemäß dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks  Handwerksordnung die Aufsicht über die Thüringer Handwerkskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgeübt.

Des Weiteren werden gemäß der Handwerksordnung die Satzungen und deren Änderungen als Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit von Landesinnungsverbänden als juristische Personen des privaten Rechts genehmigt. Ebenfalls werden entsprechend den Regelungen der Handwerksordnung Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zum Vorstand von Landesinnungsverbänden sowie Genehmigungen von Bezirken von Handwerkskammern erteilt.

Schornsteinfegerwesen

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Bundesgesetz) ist die gesetzliche Grundlage für das Schornsteinfegerwesen.

Die oberste Landesbehörde im Freistaat Thüringen für das Schornsteinfegerwesen ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), obere Gewerbebehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Dieses ist unter anderem auch für die Ausschreibung zur Neubesetzung von Bezirken zuständig.

Die Gebühren und Auslagen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers richten sich nach der  Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO – Bundesverordnung).

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und die KÜO können Sie auch über die Seite der Schornsteinfegerinnung Thüringen erreichen. Allgemeine Informationen zum Schornsteinfegerrecht finden Sie auch unter dem Link  Freier Wettbewerb für Schornsteinfegerarbeiten.

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel: 03 61 / 37 70 - 0 (Zentrale)
Fax: 03 61 / 37 73 - 71 90
Internet www.thueringen.de/de/TLVwA
e-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de


Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.
Gewerkschaftlicher Fachverband
Konrad-Zuse-Str. 19
99099 Erfurt
Tel: 03 61 / 78 95 10
Fax: 03 61 / 7 89 51 20
Internet: www.zds-schornsteinfeger.de
e-Mail: info@zds-schornsteinfeger.de


Schornsteinfegerinnung im Freistaat Thüringen
Weimarische Straße 62a
99428 Nohra OT Utzberg
Tel: 03 62 03 / 5 13 33
Fax: 03 62 03 / 5 13 93
Internet: www.schornsteinfegerinnung-thueringen.de
e-Mail: info@schornsteinfegerthueringen.de

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