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Gründungs- und Beratungsförderung

Thüringen ist Gründerland. Neun von zehn Unternehmensgründungen erfolgten nach 1990. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), eine Vielzahl von Neugründungen und gelungene Unternehmensnachfolgen sind ein wichtiger Baustein für die Thüringer Wirtschaft. Seit Jahren liegt Thüringen etwa bei der Qualität von Existenzgründungen bundesweit mit an der Spitze: Der Anteil an Gründungen mit besonderer wirtschaftlicher Substanz (sogenannte Betriebsgründungen) – also insbesondere Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Betriebe, die bereits zum Gründungsdatum Mitarbeiter beschäftigen, liegt regelmäßig deutlich über dem Bundeschnitt. Auch bei sogenannten innovativen Gründungen, die technologieorientiert oder wissensbasiert sind, ist der Freistaat in den Bereichen Spitzen- und Hochtechnologie herausragend.

Die Weiterentwickelung und Förderung von Existenzgründungen und KMU sind daher ein zentrales Ziel der Landesregierung, um den Wirtschaftsstandort Thüringen auch in der Zukunft konkurrenzfähig zu machen. Dabei stehen nicht nur Neugründungen in Vordergrund, sondern auch Unternehmensnachfolgen. Denn Generationenwechsel geben die Chance, neue Impulse zu setzen und gleichzeitig bestehende Unternehmen zu sichern.

Unternehmensnachfolge

Beratung

Als zentrale Anlaufstelle und Beratungsnetzwerk unterstützt das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) in allen wesentlichen Fragen von den ersten Schritten zur Existenzgründung bis zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Im Rahmen der gemeinsamen Dachmarke bietet das ThEx Servies in verschiedenen Bereichen. Unter ThEx können Sie sich aktuell informieren. Das ThEx ist ein Verbund von 17 Partnern. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Förderung

Thüringen verfügt über eine breite Palette an Förderinstrumenten, mit der Unternehmen über den gesamten Unternehmenslebenszyklus individuell begleitet werden. Dabei fördert der Freistaat angehende Technologieunternehmen genauso wie klassische Gründungsvorhaben aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen.

Im Bereich der individuellen Beratungsförderung stehen die Existenzgründungspässe und die Intensivberatung durch externe Unternehmensberater:innen für Existenzgründer:innen und KMU zur Verfügung. Hier können bis zu 20 Tagwerke mit einem Zuschuss gefördert werden. Die Förderung von Unternehmensberatungen ist Teil des Programms ESF+ des Europäischen Sozialfonds.

Darüber hinaus stellen Handwerkskammern spezialisierte Berater:innen bei wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Themen bereit. Die Stellen werden durch Bund und Länder zusammen bzw. in begründeten Fällen nur vom Land gefördert. Dabei darf die Zuwendung 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Neben den klassischen Beratungsinstrumenten hat das Land Thüringen weitere Förderinstrumente aufgelegt:

  • Gründerprämie für innovationsbasierte Gründungen - bis zu 3.500 € monatlich können für bis zu ein Jahr zur Vorbereitung eines anspruchsvollen, innovativen Gründungsvorhabens genutzt werden. Die Thüringer Gründerprämie ergänzt damit die Bundesförderung EXIST für Gründungen aus der Wissenschaft.
  • Thüringer Mikrokreditprogramm, zur Beantragung von Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 35.000 €.

Alle weiteren Einzelheiten zur Gründungsrichtlinie sowie zur Beratungsrichtlinie und zum Mikrodarlehen finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank.

ESF

Finanzierung

Gerade wissens- und technologieorientierte Unternehmen benötigen häufig mehr Kapital als Gründer und Jungunternehmer zur Verfügung stellen können. Hier kann das öffentliche Beteiligungskapital Finanzierungslücken schließen, die Bonität verbessern und die Finanzierung erleichtern.

Hierfür stellt der Freistaat Thüringen zwei Beteiligungsfonds zur Verfügung, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden:

  • Den Thüringer Start-up-Fonds II (TSF II) unterstützt neugegründete Unternehmen und stellt Beteiligungskapital in der Gründungs- und Start-up-Phase bereit. Beteiligungen des TSF können in den ersten 5 Jahren nach der Gründung eingegangen werden.
  • Der Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds II (WBF II) richtet sich an junge Unternehmen und stellt Beteiligungskapital für die erste Wachstumsphase zur Verfügung. Eine Beteiligung aus dem WBF ist in den ersten 8 Jahren nach erfolgter Gründung möglich.

Beide Fonds werden von der beteiligungsmanagement thüringen gmbh, einer Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank, betreut.

Die Förderprogramme zur Investitionsförderung Thüringen Invest und Digitalbonus stehen auch Gründern zur Verfügung.

EFRE

Kontakt

Referat 33 – Gründung, Kapitalbeteiligungsfonds

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Max-Reger-Str. 4 - 8
99097 Erfurt
E-Mail: Referat 33 - TMWWDG

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße
99084 Erfurt
Tel: 0361 74470
Fax: 0361 7447410
E-Mail: Thüringer Aufbaubank
Webseite: Thüringer Aufbaubank

Beratung

Logo des ThEx

Webseite: ThEx

Darüber hinaus bieten die Thüringer Handwerkskammern und die Fachverbände des Thüringer Handwerkes Beratung an.

 

Finanzierung

Logo bm-t

Zur Finanzierung von Gründungen stellt der Freistaat Thüringen zwei Beteiligungsfonds zur Verfügung, die von der beteiligungsmanagement thüringen gmbh verwaltet werden.

Webseite: bm-t

Wettbewerbe

Thex Award

ThEx AWARD – der Thüringer Gründungspreis

Einmal jährlich vergibt das Land den Thüringer Gründungspreis – den ThEx AWARD. Mit dem Preis werden herausragende Thüringer Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer und gelungene Unternehmensnachfolgen ausgezeichnet.

Webseite: ThEx

gs2g

„Get started 2gether“

Der Wettbewerb get started 2gether ist ein gemeinsames Programm des Forschungs- und Technologieverbundes Thüringen (FTVT e.V.) mit dem Thüringer Wirtschaftsministerium. Es richtet sich an Startups mit Sitz in Thüringen, welche bei erfolgreicher Teilnahme für sechs Monate die Infrastruktur einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung kostenfrei nutzen und dabei eine Rundum-Betreuung durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten können.

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