Beteiligungskapital
Die Bereitstellung öffentlichen Beteiligungskapitals ist im Freistaat Thüringen von großer Bedeutung, da private Investoren nicht oder nicht in ausreichendem Maße für Unternehmen als Finanzierungspartner zur Verfügung stehen.
Die Entwicklung von innovativen Ideen in wissens- und technologieorientierten Unternehmen benötigt häufig mehr Kapital, als Gründer und Jungunternehmer zur Verfügung stellen können. In Verbindung mit einem höheren Finanzierungsrisiko zeigen sich jedoch auch Banken und Kreditinstitute häufig zurückhaltend bei der Finanzierung solcher Vorhaben. Hier kann das öffentliche Beteiligungskapital Finanzierungslücken schließen und helfen innovative Geschäftsideen und Entwicklungen mit dem Ziel der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu unterstützen. Dabei stellt Beteiligungskapital von privaten und öffentlichen Wagniskapitalgebern bilanzielles Eigenkapital für den Beteiligungsunternehmer dar, was unmittelbar zu einer Verbesserung seiner Bonität führt. Dadurch kann seine Unternehmensfinanzierung insgesamt erleichtert werden.
Aus diesem Grund hat der Freistaat Thüringen zwei Beteiligungsfonds aufgelegt: Den Thüringer Start-up-Fonds (TSF) und den Thüringer WachstumsBeteiligungsFonds (WBF). Beide Fonds werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Der TSF unterstützt neugegründete Unternehmen und stellt Beteiligungskapital in der Gründungs- und Start-up-Phase bereit. Beteiligungen des TSF können in den ersten 5 Jahren nach der Gründung eingegangen werden. Der WBF richtet sich an junge Unternehmen und stellt Beteiligungskapital für die erste Wachstumsphase zur Verfügung. Eine Beteiligung aus dem WBF ist in den ersten 8 Jahren nach erfolgter Gründung möglich.
Beide Fonds werden von der beteiligungsmanagement thüringen gmbh, einer Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank, betreut. Weitere Informationen, Ansprechpartner sowie die ausführlichen Investitionsgrundsätze des TSF und WBF finden sich auf der Homepage der bm-t.
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