EG-Dienstleistungsrichtlinie
Am 28.12.2006 ist die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU L 376 S. 36) in Kraft getreten. Seit dem 28. Dezember 2009 sind der Europäischen Kommission sämtliche neuen bzw. geänderten Anforderungen an Dienstleistungserbringer zur Kenntnis zu geben (Dauerberichtspflichten).
Ziel der EG-Dienstleistungsrichtlinie ist es, europaweit Schranken für Dienstleister abzubauen. Es sollen Verfahren und Formalitäten vereinfacht und die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erleichtert werden. Als wichtige Erleichterungen für Dienstleister sind vor allem der Einheitliche Ansprechpartner (in Deutschland: "Einheitliche Stelle (ES)") und die Möglichkeit der vollständigen elektronischen Verfahrensabwicklung vorgesehen.
Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle
In Thüringen unterstützen die Berufs- und Wirtschaftskammern (§1 Abs. 1a Thüringer ES-Errichtungsgesetz) als persönliche Ansprechpartner die Einheitliche Stelle in Form des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Die Kammern handeln über Geschäftsstellen, die bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern angesiedelt sind. ThAVEL hilft dem Dienstleister, die erforderlichen Anträge elektronisch zu stellen. Um eine rechtssichere elektronische Kommunikation mit dem Dienstleister zu ermöglichen wurden die beteiligten Institutionen mit den notwendigen Signaturkomponenten für den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet.
Nähere Erläuterungen siehe Seite "Einheitlicher Ansprechpartner".
Internal Market Information-System
Zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie gehört die Einrichtung eines Systems der europäischen Verwaltungszusammenarbeit. Durch die angestrebte Verwaltungsvereinfachung - gerade auch im vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistungsbereich - und die Vereinfachungen bei der Niederlassung von Dienstleistungserbringern aus anderen Mitgliedstaaten ergibt sich die Notwendigkeit, mit zuständigen Behörden europaweit zusammenzuarbeiten.
Hierzu hat die Europäische Kommission ein technisches Hilfsmittel IMI (Internal Market Information-System) entwickelt. Mit diesem System soll es bei Überwindung der Sprachbarrieren schnell möglich sein, zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums zu kommunizieren. Zuständige Behörden können Fragen zur Zuverlässigkeit von Dienstleistern oder zur Gültigkeit von Dokumenten an das Thüringer Landesverwaltungsamt stellen.
Weitere Informationen - siehe "Häufig gestellten Fragen (FAQ)".
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Kontakt:
Referat 32
Wirtschaftsordnung, Europäisches Beihilfenrecht, Vergaberecht, Landeskartellbehörde
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Max-Reger-Straße 4-8
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