Geldwäschegesetz
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz -GwG-) dient der Verhinderung der Geldwäsche. Geldwäsche zielt darauf, die illegale Herkunft von Vermögensgegenständen zu verschleiern und den Anschein einer legalen Herkunft zu erwecken. Die Geldwäscheprävention ist mit der Aufgabe der Verhinderung der Terrorismusfinanzierung verbunden.
Empfehlungen für die Geldwäscheprävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung werden von einem zwischenstaatlichen Gremium, der Financial Action Task Force (FATF), entwickelt. Daneben ist die Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auch Gegenstand der Rechtsetzung durch die Europäische Union.
Mit dem Geldwäschegesetz werden die internationalen Vorgaben in bundesgesetzliche Regelungen umgesetzt.
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Referat 32
Wirtschaftsordnung, Europäisches Beihilfenrecht, Vergaberecht, Landeskartellbehörde
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
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