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Informationen für Geflüchtete

Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Thüringen bietet mit seinen vier Universitäten, einer Musikhochschule, vier Fachhochschulen und einer Dualen Hochschule ein erstklassiges und breit gefächertes Studienangebot mit hoher Qualität und einer modernen Ausstattung. Jede Hochschule verfügt über ein einzigartiges Profil und langjährige Erfahrungen bei der Integration von ausländischen Studierenden.

Viele Geflüchtete haben in ihrem Heimatland bereits eine Hochschulzugangsberechtigung erworben, ein Studium begonnen oder abgeschlossen. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und die Thüringer Hochschulen unterstützen studieninteressierte Geflüchtete bei der Aufnahme eines Studiums, bei der Weiterführung eines begonnenen Studiums oder bei der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung.

Entdecke Dein Studium in Thüringen!

Die Aufnahme eines Studiums ist bereits vor dem Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis möglich! Die Mindestvoraussetzungen für ein Studium in Thüringen sind:

  • eine Hochschulzugangsberechtigung und
  • ein Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse.

Die Hochschulen bieten für Geflüchtete zahlreiche Angebote:

  • Teilnahme an Veranstaltungen als Gasthörer,
  • Schnupperstudien,
  • Studienvorbereitende Angebote,
  • Sprachvorbereitende Kurse,
  • Sportangebote, Begleitprogramme.

Umfangreiche Informationen zu den wichtigsten Fragen zu einem Studium in Thüringen, z. B. zu den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung.

Informationen für vom Krieg in der Ukraine betroffene Personen

Das Wissenschaftsministerium hat ein Unterstützungspaket für Studierende aufgelegt. Bei Kriegsbeginn immatrikulierte Studierende aus der Ukraine, deren Finanzierungsmöglichkeiten für die Fortsetzung des Studiums aus dem Herkunftsstaat (etwa durch die Eltern) entfallen oder unterbrochen sind und denen deshalb der Abbruch ihres Studiums droht, können je nach Bedürftigkeit ein monatliches Stipendium in Höhe von bis zu 600 Euro bis Ende 2022 erhalten. Das Stipendium kann ab sofort beim Studierendenwerk Thüringen beantragt werden.

Die Thüringer Hochschulen bieten zahlreiche Unterstützungsangebote für vom Krieg betroffene Studierende, Mitarbeitende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

Eine erste Orientierung in Deutschland, zum deutschen Hochschul- und Forschungssystem sowie eine Übersicht über unterschiedliche Hilfsangebote im akademischen Raum bietet die Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Die Handreichung enthält eine Zusammenstellung der wesentlichen hochschul-, aufenthalts-, arbeits- sowie sozialrechtlichen Regelungen und Hinweise zu weiterführenden Informationen. Sie soll eine umfassende und effektive Hilfestellung bei der Beratung von studieninteressierten Geflüchten aus der Ukraine bieten.

Die wichtigsten Informationen zum Studium in Thüringen!

  • Wo kann ich studieren?

    In Thüringen gibt es verschiedene Arten von Hochschulen (Universitäten, Technische Universitäten, Fachhochschulen oder Duale Hochschulen), an denen zum Teil das gleiche Studienfach studiert werden kann. Staatliche Hochschulen werden vom Freistaat Thüringen finanziert. Die Studierenden zahlen keine Studiengebühren, nur Semesterbeiträge. Private Hochschulen finanzieren sich aus Studiengebühren.

    Staatliche Hochschulen
    Universitäten

    Mit ihrer wissenschaftlichen Ausrichtung bieten Universitäten optimale Voraussetzungen für Studierende, die gern forschungsorientiert arbeiten. Manche Studiengänge, wie z. B. Medizin oder Rechtswissenschaft, werden nur an Universitäten angeboten. Zudem sind Universitäten bislang die einzigen Hochschulen in Thüringen, die das Promotionsrecht besitzen und somit den akademischen Doktorgrad vergeben können. Neben den Absolventen der Universitäten haben auch Absolventen der Fachhochschulen mit Masterabschluss ein Promotionsrecht an den Universitäten.

    Einige Universitäten haben sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. So verfügen beispielsweise Technische Universitäten meist über ein breites Angebot an naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder technischen Studiengängen, während Kunst- und Musikhochschulen speziell in bildenden, gestalterischen, darstellenden oder musikalischen Fächern ausbilden.

    Universitäten in Thüringen:

    (Fach-) Hochschulen

    (Fach-) Hochschulen richten sich vor allem an Studieninteressierte, die nach einem eher praxis- und anwendungsorientierten Studium suchen, das auf wissenschaftlichen Grundlagen beruht. In der Regel werden ein oder zwei Semester in einem Unternehmen absolviert.

    (Fach-) Hochschulen in Thüringen:

    Duale Hochschulen

    Wer neben den vertiefenden Kenntnissen eines Studiums zugleich Berufserfahrung sammeln möchte, kann ein duales Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren. Duale Hochschulen verknüpfen die theoretische Ausbildung an der Dualen Hochschule mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen. Studierende schließen dabei einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab, in dem die Hälfte der Ausbildung stattfindet.

    Duale Hochschule in Thüringen:

    Private Hochschulen

    In Thüringen gibt es drei private Hochschulen, die staatlich anerkannt ist.

     

  • Was kann ich studieren?

    Die Thüringer Hochschulen bieten insgesamt 190 grundständige Studiengänge (Abschluss als Bachelor, Staatsexamen oder Magister) und 180 weiterführende Studiengänge (Abschluss als Master u.a.) an. Einen Überblick, welche Hochschule welchen Studiengang anbietet, bietet Campus Thüringen. Wer noch nicht sicher weiß, welcher Studiengang der richtige ist, kann z. B. bei Studienwahl.de nachlesen, welche Studiengänge im Wunschfachgebiet angeboten werden.

    Studienabschlüsse in Thüringen
    Bachelor

    Das Bachelorstudium führt innerhalb von sechs bis acht Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss – der Bachelor. Je nach Hochschule kann zwischen einem Einzelfach-Bachelor oder Bachelor-Kombinationsstudiengängen, bestehend aus zwei Fächern, gewählt werden. Nach erfolgreichem Abschluss kann sich ein Masterstudium anschließen oder der Einstieg in die Arbeitswelt erfolgen.

    Dualer Bachelor

    Duale Bachelorstudiengänge basieren auf Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen. Sie verknüpfen ein akademisches Studium mit einer berufspraktischen Tätigkeit in einem Unternehmen. Duale Bachelorstudiengänge werden in Thüringen von einigen (Fach-)Hochschulen und der Dualen Hochschule Gera-Eisenach angeboten.

    Master

    Das Masterstudium baut auf ein vorheriges, abgeschlossenes Bachelorstudium auf und vertieft die dort erworbenen Kenntnisse bzw. ergänzt das Studium durch andere fachliche Akzente in zwei bis vier Semestern Regelstudienzeit. Ein erfolgreicher Masterabschluss qualifiziert für verschiedene berufliche Tätigkeiten oder eine wissenschaftliche Laufbahn (Promotion).

    Diplom und Magister

    Vereinzelt bestehen an den Hochschulen Diplom- und Magisterstudiengänge. Diese gliedern sich in der Regel in ein Grund- und ein Hauptstudium oder mehrere Studienphasen und dauern acht bis zehn Semester. Ein an der Universität erworbener Diplom- oder Magisterabschluss berechtigt, ebenso wie der Masterabschluss, zur Promotion.

    Staatsexamen

    Das Staatsexamen eröffnet den Zugang zu bestimmten Berufen (z. B. Arzt, Lehrer, Jurist). An das Staatsexamensstudium schließt sich eine praktische Ausbildung oder Vorbereitungsphase an, welche mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Die bestandene Erste Staatsprüfung berechtigt zur Promotion.

     

  • An wen kann ich mich für weitere Fragen wenden?

    Die Zentrale Studienberatung bzw. Allgemeine Studienberatung der Hochschulen bietet die Möglichkeit zu Informations- und Beratungsgesprächen. Hier können zum Beispiel folgende Fragen gestellt werden:

    • Welche Studienmöglichkeiten gibt es in meinem Interessengebiet?
    • Welche Fähigkeiten sollte ich mitbringen, um ein bestimmtes Studium zu absolvieren?
    • Welche formalen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einzuschreiben?
    • Wie muss ich mich bewerben?
    • Wie sind meine Chancen, den gewünschten Studienplatz zu erhalten?
    • Welche Studienfächer lassen sich gut miteinander kombinieren?
    • Wer sind die richtigen Kontaktpersonen für weitere Fragen?

    Die Studienfachberatung an der jeweiligen Hochschule informiert zu allen Fragen zu einem bestimmten Studiengang. Hier werden zum Beispiel folgende Fragen beantwortet:
    Stimmt meine Vorstellung der Studieninhalte damit überein,was in meinem Wunschstudiengang gelehrt wird?

    • Welche Schwerpunkte werden gesetzt?
    • Wie ist das Studium genau aufgebaut?
    • Welche Prüfungsanforderungen gibt es?
    • Welche Leistungen werden anerkannt?

    Das „International Office" der jeweiligen Hochschule betreut alle internationalen Studierenden und informiert zu allen organisatorischen Fragen des Aufenthaltes in Deutschland. Hier können folgende Fragen beantwortet werden:

    • Was sind meine ersten Schritte nach der Zulassung am Studienort?
    • Welche Dokumente benötige ich für meine Aufenthaltsgenehmigung?
    • Wie finde ich eine Wohnung?
    • Wie schließe ich welche Krankenversicherung ab?
    • Welche Studienfinanzierungsmöglichkeiten gibt es für mich?
    • Wer sind die richtigen Kontaktpersonen für weitere Fragen?

    Zahlreiche Studierendeninitiativen an den verschiedenen Hochschulen bieten ebenfalls Hilfe bei Fragen rund um das Studium an. Studierende höherer Semester berichten aus ihren persönlichen Erfahrungen. Sie beantworten Fragen zum Studium, Studienort, Studienalltag und geben hilfreiche Tipps:

    • Wie sieht der Studienalltag an der Hochschule aus?
    • Was sind die Besonderheiten der Hochschule und der Stadt?
    • Welche Wohnmöglichkeiten gibt es am Studienort und wie finde ich sie?
    • Was sind die Unterschiede zwischen Schule und Studium?
    • Welche persönlichen Tipps zur Studienwahl gibt es?

    Das Studierendenwerk Thüringen bietet Information und Beratung zu allen sozialen und wirtschaftlichen Belangen, z. B. Wohnmöglichkeiten am Studienort, Studienfinanzierung und sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten. Das Studierendenwerk Thüringen beantwortet zum Beispiel folgende Fragen:

    • Welche Wohnmöglichkeiten gibt es am Studienort?
    • Welche Studienfinanzierungsmöglichkeiten gibt es?
    • Welche Unterstützungsangebote gibt es für Studierende mit Kind?
    • Welche Tipps und Anlaufstellen gibt es für Studierende mit Behinderung?

     

  • Gibt es spezielle Angebote für Geflüchtete?

    Viele Hochschulen bieten Geflüchteten entsprechend ihrer Voraussetzungen und Ziele die Möglichkeit, sich im Rahmen spezieller Angebote auf ein Studium vorzubereiten.

    Angebote für Geflüchtete

    Einige Hochschulen bieten für Geflüchtete spezielle studienvorbereitende Angebote an. Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen sind bei der jeweiligen Hochschule erhältlich.

    Gasthörerprogramme der Hochschulen

    An allen Hochschulen in Thüringen gibt es die Möglichkeit, eine Gasthörerschaft zu beantragen. Diese bietet die Möglichkeit, an ausgewählten Vorlesungen und Seminaren teilzunehmen, ohne dafür in einen Studiengang eingeschrieben sein zu müssen. Es können jedoch keine Prüfungen abgelegt oder Credit Points durch den Besuch der Vorlesungen und Seminare gesammelt werden. Die Zulassung ist nur im Rahmen der vorhandenen Studienkapazitäten möglich. Der Zugang zur Gasthörerschaft steht grundsätzlich jedem offen und ist nicht an Altersbeschränkungen, spezielle Zugangsvoraussetzungen (z. B. Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse), Wohnort oder andere Merkmale gebunden. Auch Geflüchtete können sich als Gasthörer bewerben. Der Gasthörerstatus ist grundsätzlich gebührenpflichtig, allerdings können diese Gebühren – etwa für Geflüchtete – erlassen werden.

     

  • Wie finde ich eine Wohnung am Studienort?

    Studierendenwerk Thüringen

    Eine günstige Wohnvariante stellen Zimmer in den Studierendenwohnheimen des Studierendenwerks Thüringen dar. Die Mietkosten (einschließlich aller Betriebskostenfür Wasser, Strom und Heizung) der in der Regel möblierten Zimmer liegen zwischen 167 und 401 Euro. Ausführlichere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten, zur Lage und den konkreten Mieten der einzelnen Wohnanlagen sind auf der Webseite des Studierendenwerks Thüringen zu finden. Eine Suchmöglichkeit bietet auch der DAAD.

    Private Anbieter

    Auch auf dem freien Wohnungsmarkt gibt es entsprechende Angebote (Wohnungs- und WG-Börsen im Internet, in Tageszeitungen, Schwarzes Brett in den Hochschulen, usw.). Eine Auswahl an privaten Wohnungsanbietern ist über das Studierendenwerk Thüringen abrufbar.

     

  • Wie kann ich mein Studium finanzieren?

    BAföG

    Auch internationale Studierende können staatliche Unterstützung (sog. BAföG) während des Studiums erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zum Bezug von BAföG berechtigt. (Angehende) Studierende mit folgenden Aufenthaltserlaubnissen können unmittelbar mit Beginn des Studiums BAföG erhalten:

    • Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22, 23 Abs. 1, 2 oder 4 AufenthG),
    • Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Härtefalls nach § 23a AufenthG,
    • Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Asylbewerber oder anerkannter Geflüchteter nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG).

    In einigen Fällen kann erst nach Ablauf von 15 Monaten, in denen ein ununterbrochen rechtmäßiger, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen werden muss, eine Förderung beantragt werden. Dies gilt für folgende Aufenthaltserlaubnisse:

    • Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder Abs. 7 AufenthG (§ 25 Abs. 3 AufenthG),
    • das Verlassen des Bundesgebietes stellt aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte dar (§ 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG) oder
    • die Ausreise ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich (§ 25 Abs. 5 AufenthG).

    Auch bei einer Duldung (§ 60a AufenthG) kann staatliche Ausbildungsförderung bezogen werden, sofern seit mindestens 15 Monaten ein in Deutschland ununterbrochen rechtmäßiger, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt nachgewiesen wird.

    Stipendien

    Geflüchtete wie auch alle anderen internationalen Studierenden können sich bei zahlreichen Einrichtungen um ein Stipendium bewerben. Stipendien vergeben zum Beispiel der DAAD, Stiftungen, konfessionelle Einrichtungen oder viele andere Organisationen. Oftmals wird aber nicht das gesamte Studium gefördert, sondern nur ein Teil davon. Auch müssen in der Regel erste Studiennachweise erbracht werden. In der Datenbank des DAAD kann nach Stipendien des DAAD und anderer Organisationen gesucht werden.

    Erlass von Gebühren

    In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, von den Gebühren für ein Studium befreit zu werden. Einige Hochschulen bieten zum Beispiel für Geflüchtete eine kostenlose Gasthörerschaft oder kostenlose Sprachkurse an. Weitere Informationen gibt das „International Office" der jeweiligen Hochschule.

     

  • Ich möchte in Thüringen studieren, was muss ich tun?

    Zugangsvoraussetzungen

    Wer einen ausländischen (Hoch-) Schulabschluss hat, kann grundsätzlich an einer deutschen Hochschule studieren. Bei der Zulassung zu einem Studium werden Geflüchtete genauso gestellt wie andere internationale Studienbewerberinnen und -bewerber. Die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums setzt keinen bestimmten Aufenthaltstitel voraus. Mindestvoraussetzungen für ein Studium sind:

    1. eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung sowie
    2. ausreichende Sprachkenntnisse für den gewählten Studiengang.
    Hochschulzugangsberechtigung
    Anerkennung von (Hoch-) Schulzeugnissen

    Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (Nicht-EU-Bürger), können nur dann zum Studium zugelassen werden, wenn der Schulabschluss zur Studienaufnahme im Heimatland befähigt und dem deutschen Abitur gleichgestellt ist. Die Online-Datenbank www.anabin.kmk.org bietet Informationen, ob ein ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland anerkannt werden kann. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Hochschule, an der das Studium begonnen werden soll, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Dazu ist der Bewerbung das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland beizulegen (im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie) und eine Übersetzung in deutscher Sprache von einem vereidigten Übersetzer beizufügen. Auch für Studienbewerber, deren Hochschulzugangsberechtigung auf der Flucht aus Kriegs- und Katastrophengebieten verloren gegangen ist, besteht die Möglichkeit einer Anerkennung ihrer verlorenen Hochschulzugangsberechtigung. Nähere Informationen zu dem dafür erforderlichen Anerkennungsverfahren sind bei der Hochschule erhältlich, an der das Studium begonnen oder fortgesetzt werden soll.

    Auch wenn der Schulabschluss nicht dem deutschen Abitur gleichgestellt ist, kann ein Studium in Deutschland aufgenommen werden, wenn

    • die Feststellungsprüfung am Staatlichen Studienkolleg in Nordhausen bestanden wird oder
    • bereits ein ein- bis zweijähriges Studium an einer anerkannten Hochschule im Heimatland in einer Fachrichtung absolviert wurde, die der gewählten Fachrichtungdes Studiums in Thüringen entspricht.

    Seit 1. März bietet uni-assist e. V. für registrierte Geflüchtete ein kostenfreies Verfahren zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung an. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die kostenfreie Prüfung gibt es unter: https://www.uni-assist.de/fluechtlinge.html.

    Feststellungsprüfung am Staatlichen Studienkolleg Nordhausen

    Studienbewerber, deren Abschlusszeugnisse nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigen, können an einer Feststellungsprüfung am Staatlichen Studienkolleg Nordhausen teilnehmen. Die Feststellungsprüfung prüft die Eignung für das beabsichtigte Fachstudium. Das Staatliche Studienkolleg Nordhausen bietet einjährige Kurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an. Es werden fachliche und sprachliche Grundlagen für das angestrebte Studium vermittelt. Die Vorbereitungskurse werden in verschiedenen Fachrichtungen durchgeführt. Im Einzelfall kann die Feststellungsprüfung auch ohne den vorherigen Besuch des Staatlichen Studienkollegs Nordhausen, d.h. nach eigenständiger Vorbereitung, abgelegt werden. Mehr Informationen dazu gibt es bei dem Staatlichen Studienkolleg Nordhausen. Der Zugang zum Staatlichen Studienkolleg Nordhausen ist nur nach Bestehen eines Aufnahmetests – unter Berücksichtigung der erreichten Leistung und der vorhandenen Plätze – möglich. Die Bewerbung für den Besuch des Staatlichen Studienkollegs Nordhausen muss bei der Hochschule erfolgen, an der später das Studium aufgenommen werden soll. Diese erteilt eine bedingte Zulassung, die Voraussetzung für die Aufnahme am Staatlichen Studienkolleg Nordhausen ist. Eine direkte Bewerbung beim Staatlichen Studienkolleg Nordhausen ist nicht möglich! Für den Besuch des Staatlichen Studienkollegs Nordhausen sind grundsätzlich Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 erforderlich. Für Bewerber mit mangelnden Deutschkenntnissen gibt es die Möglichkeit des Besuchs eines Vorkurses am Staatlichen Studienkolleg Nordhausen zur vertieften Vermittlung von Deutschkenntnissen. Mehr Informationen sowie Ansprechpartner gibt es bei dem Staatlichen Studienkolleg Nordhausen.

    Zulassungsvoraussetzungen

    Wenn die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erfüllt werden,so ist der erste Schritt getan. In einigen Studiengängen kann sich nun jeder frei einschreiben (Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung). In Studiengängen, die erwarten lassen, dass es mehr Studienbewerber als Studienplätze gibt, werden Zulassungsbeschränkungen festgelegt. Zulassungsbeschränkungen können sowohl bundesweit (Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung) als auch nur an einer Hochschule für einen Studiengang gelten (Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung). Bei der Auswahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber werdenverschiedene Kriterien herangezogen:

    • Oft spielt im Zulassungsverfahren die Durchschnittsnote der Hochschulzugangs berechtigung eine Rolle. Die Rede ist dann vom Numerus clausus (NC). Es gibt keine vorher festgelegten NC-Werte. Ob jemand einen Studienplatz an einer bestimmten Hochschule erhält oder nicht, hängt von der Anzahl der Mitbewerberinnen und Mitbewerber und deren Noten ab.
    • Zum Teil werden neben der Durchschnittsnote weitere Kriterien einbezogen, beispielsweise Motivationsschreiben, Berufserfahrungen und Praktika, Hausaufgaben, Auswahlgespräche oder gewichtete Einzelnoten.

    Es gibt auch Zulassungsverfahren, in denen die Durchschnittsnote keine Rolle spielt. In einigen Studiengängen, z. B. Kunst, Musik, Design oder Sport, muss in einem gesonderten Verfahren die spezifische Eignung oder Begabung für den gewählten Studiengang nachgewiesen werden (Eignungsprüfung).

    Das „Internationale Büro" der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll, hilft bei der Frage, ob ein Studiengang zulassungsbeschränk oder eine Eignungsprüfungerforderlich ist, weiter.

     

  • Wie kann ich mein in der Heimat begonnenes Studium fortsetzen?

    Ob bisherige Studienleistungen eines im Heimatland begonnenen Studiums auf ein Studium in Thüringen angerechnet werden können, entscheidet die Hochschule, an der das Studium fortgesetzt werden soll. Alle weiteren erforderlichen Informationen für eine Anerkennung bisheriger Studienleistungen sind bei den „International Offices" erhältlich.

    Siehe auch "Ich möchte in Thüringen studieren, was muss ich tun?"

     

  • Kann ich an den Hochschulen Deutsch lernen?

    Neben der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung sind die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Sprachanforderungen können sich zwischen den Studiengängen unterscheiden. Die Unterrichtssprache des gewählten Studiengangs muss gut genug beherrscht werden, um dem Unterricht folgen und aktiv daran teilnehmen zu können.

    Im Regelfall werden sehr gute deutsche Sprachkenntnisse benötigt. Es gibt aber auch eine zunehmende Anzahl englischsprachiger Studiengänge. Vor der Bewerbung ist daherzu prüfen, welche Sprachkenntnisse für den Wunschstudiengang nachgewiesen werden müssen und welche Sprachnachweise anerkannt werden. Für deutschsprachige Studiengänge werden regelmäßig sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt, die durch folgende Zertifikate nachgewiesen werden können:

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang Stufe 2 (DSH II)
    • Test „Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) TDN4 in allen vier Teilprüfungen
    • Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
    • Deutsches Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
    • Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
    • Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.

    Die Sprachenzentren der Universitäten bieten zur Vorbereitung auf die DSH-II-Prüfung kostenpflichtige ein- bis zweisemestrige Sprachkurse an. Entscheidend für die Teilnahme sind eine bedingte Zulassung zum Studium an der jeweiligen Hochschule und gute Grundkenntnisse in Deutsch (etwa entsprechend der Stufe B1). Nach erfolgreicher grundsätzlicher Zulassung zu einem DSH-Sprachkurs muss zunächst ein Eingangstest absolviert werden. Dessen Ergebnis entscheidet über die endgültige Aufnahme und die Einstufung in einen ein- oder zweisemestrigen DSH-Sprachkurs. Der Besuch der DSH-Sprachkurse ist kostenpflichtig. Für einen einsemestrigen Sprachkurs fallen Gebühren in Höhe von etwa 750 Euro an, für einen zweisemestrigen Sprachkurs Gebührenin Höhe von etwa 1.500 Euro. Der DSH-Sprachkurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen, sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

    Spezielle studienvorbereitende DSH-Sprachkurse werden an folgenden Hochschulen angeboten:

    Geflüchtete können zudem mit dem onSET kostenfrei ihre Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch überprüfen – schnell und unkompliziert.

     

  • Wie bewerbe ich mich für einen Studienplatz?

    Bewerbung

    Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt (meist online) direkt bei der Hochschule, teilweise auch über www.uni-assist.de. Achtung! Auch bei der Bewerbung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es Fristen. Die Bewerbungstermine für den Beginn im Wintersemester oder im Sommersemester sind bei den Hochschulen zu finden. Für viele Studiengänge ist eine Bewerbung mindestens vier Monate vor dem Beginn notwendig. Es müssen alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Eine frühzeitige Nachfrage ist daher unerlässlich! In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Tiermedizin) müssen sich Studienbewerber aus EU-Ländern online über www.hochschulstart.de um einen Studienplatz bewerben. Studienbewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen sich zunächst direkt bei der Hochschule über die Bewerbungsmodalitäten informieren. Die Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt direkt bei derHochschule und/oder über www.hochschulstart.de, teilweise auch über www.uni-assist.de. Nähere Informationen gibt es bei Campus Thüringen.

    Semesterbeitrag

    Für das Studium selbst werden in Thüringen an staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben. Es sind aber ein Semesterbeitrag und ein Beitrag für die Studierendenschaft zu entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus

    • einem Grundbeitrag,
    • einem Beitrag für das Semesterticket für den Regionalverkehr der Deutschen Bahn (DB-Regio),
    • einem Beitrag für das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und
    • einem Beitrag für das Semesterticket des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT)

    Die Höhe des Semesterbeitrags ist an den Thüringer Hochschulen unterschiedlich. Der Semesterbeitrag enthält die folgenden Leistungen:

    • Für den Grundbeitrag können die (psycho-) sozialen und juristischen Beratungsangebote des Studierendenwerks Thüringen kostenlos genutzt werden, in den Mensen gibt es Speisen und Getränke zu ermäßigten Preisen und in den Wohnheimen des Studierendenwerks kann, soweit freie Plätze zur Verfügung stehen, kostengünstig gewohnt werden,
    • mit dem Semesterticket DB-Regio können alle Regionalzüge innerhalb Thüringenskostenfrei genutzt werden,
    • mit dem Semesterticket ÖPNV können alle Busse und Bahnen innerhalb des Hochschulortes kostenfrei genutzt werden und
    • mit dem Semesterticket VMT können alle Busse und Bahnen in den Städten, welche zum Verkehrsverbund Mittelthüringen gehören, kostenfrei genutzt werden.
    Krankenversicherung

    Um in Deutschland zu studieren, ist eine Krankenversicherung erforderlich. Der Versicherungsnachweis muss sowohl bei der Immatrikulation als auch bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden. Der Studierendentarif von etwa 75 € monatlich ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Für private Krankenversicherungen gelten andere Modalitäten.

     

  • Wann kann ich mit meinem Studium anfangen?

    Einschreibung/Immatrikulation

    Nach erfolgreicher Zulassung wird von der Hochschule ein Zulassungsbescheid verschickt. Darin sind Informationen über die nächsten Schritte bis zum Studienbeginn enthalten. Insbesondere muss der Studienplatz angenommen werden. Eine Einschreibung an der Hochschule ist erforderlich (Immatrikulation). Die Informationen im Zulassungsbescheid sind daher besonders zu beachten!

     

Ansprechpartner

Thüringer Wissenschaftsministerium

Abteilung 4 - Hochschulen

hochschulen@tmwwdg.thueringen.de

Link zum Flyer für Geflüchtete in einer pdf-Datei

Informationen zum Studium in Thüringen als PDF-Download:

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