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Studienfinanzierung

Ausbildungsförderung (BAföG)

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine schulische Ausbildung beziehungsweise ein Studium zu absolvieren, die/das ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin/Schüler oder Studierende/ Studierender die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten/Lebenspartners aufbringen können. Eine Förderung ist auch für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland möglich.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Förderung einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland oder im Ausland sowie zur Beantragung von Förderungsleistungen können Sie den folgenden Seiten (Suchbegriffe: Ort und "BAföG" eingeben) entnehmen:

Online-Antrag BAföG

Sie können Ihren BAföG-Antrag nicht nur per Post, per Fax oder E-Mail mit eingescanntem Antrag, sondern unter www.bafoeg-digital.de auch auf elektronischem Weg stellen. 

Bitte lesen Sie sich die Hinweise zum Online-Antrag genau durch. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Deutschlandstipendium

Mit „Deutschlandstipendien“ werden begabte und leistungsstarke Studierende mit einem Betrag in Höhe von 300 Euro monatlich gefördert. Neben den bisher erbrachten Leistungen werden bei der Auswahl der „Deutschlandstipendiaten“ auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt. 

Studienbewerber und Studierende, die sich um ein „Deutschlandstipendium“ an einer Thüringer Hochschule bewerben möchten, wenden sich direkt an die jeweilige zuständige Stelle der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind oder sich um einen Studienplatz beworben haben. Die an den Thüringer Hochschulen für das „Deutschlandstipendium“ zuständigen Ansprechpartner sind hier verzeichnet. Über die Vergabe der „Deutschlandstipendien“ entscheidet die Auswahlkommission der Hochschule. Weitere Informationen über den Bewerbungszeitraum und das Vergabeverfahren sind dem Internetauftritt der jeweiligen Thüringer Hochschule, die „Deutschlandstipendien“ vergibt, zu entnehmen. Weitere Informationen zum „Deutschlandstipendium“ sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Ansprechpartner

Thüringer Wissenschaftsministerium

Abteilung 4 - Hochschulen

hochschulen@tmwwdg.thueringen.de

Mensa Schmalkalden
Foto: Marcus Glahn

Weitere Informationen

Projektbericht "Stipendienbewerbung und Stipendienvergabe – Die Situation von Studierenden aus den neuen Bundesländern" (Schulz, Peter/Rosa, Hartmut)

Weitere Informationen zum Thema BAföG:

Weitere Informationen zur Vergabe von Stipendien

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