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Studierendenwerk Thüringen

Das Studierendenwerk Thüringen ist Partner der Thüringer Hochschulen und unterstützt diese nach Kräften durch seine spezifischen Angebote für Studierende.

Im Zusammenwirken mit den Thüringer Hochschulen obliegen dem Studierendenwerk Thüringen nach § 3 Abs. 1 des Thüringer Studierendenwerksgesetzes (ThürStudWG) folgende Aufgaben:

  1. die wirtschaftliche Förderung der Studierenden,
  2. die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung für Studierende,
  3. die Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen zur Betreuung der Studierenden, darunter das Betreiben von Verpflegungseinrichtungen, Wohnheimen und Kindertageseinrichtungen,
  4. die kulturelle und soziale Förderung der Studierenden.

Auf Grundlage des § 6 Abs. 3 ThürStudWG wurde zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und dem Studierendenwerk Thüringen im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium für den Zeitraum 2022 bis 2025 eine Ziel- und Leistungsvereinbarung geschlossen. Die Ziel- und Leistungsvereinbarung gewährt dem Studierendenwerk Thüringen für die Laufzeit finanzielle Planungssicherheit. Es wird dadurch in seiner Leistungsfähigkeit gestärkt und in die Lage versetzt, seine gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ansprechpartner

Thüringer Wissenschaftsministerium

Abteilung 4 - Hochschulen

hochschulen@tmwwdg.thueringen.de

Studierendenwerk Thüringen

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