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Land verbessert Förderkonditionen im GRW-Programm


Vorgaben gestrichen, Verfahren vereinfacht / Boos-John: Investitionsbedingungen für Thüringer Wirtschaft werden weiter verbessert / Thüringer Mikrodarlehensprogramm wird fortgeführt

Rund 60 bis 70 Millionen Euro stellen Land und Bund über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) jedes Jahr für die Förderung von Unternehmensinvestitionen in Thüringen zur Verfügung. Jetzt hat das Wirtschaftsministerium das GRW-Förderprogramm noch einmal angepasst und überarbeitet. „Wir wollen, dass der Zugriff auf die Fördermittel für unsere Unternehmen so einfach wie möglich erfolgen kann“, sagte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John. Dazu habe man die Fördermöglichkeiten noch einmal erweitert und zugleich Antragsverfahren und Prüfaufwand entschlackt. „Unser Ziel bleibt es, in der aktuellen Konjunkturlage die Investitionsbedingungen weiter zu verbessern“, so die Ministerin. Das überarbeitete GRW-Programm ist zum 1. November in Kraft getreten. Es ist Teil eines rund 250 Millionen Euro umfassenden Investitionspakets des Landes, zu dem auch neue Förderangebote wie der Mittelstandsfonds II, ThüringenKredit und die überarbeitete InnoInvest-Richtlinie gehören. Fortgesetzt werde auch das Thüringer Mikrodarlehensprogramm, das sich vor allem an Gründer und junge Unternehmen mit einem geringeren Finanzierungsbedarf richtet, kündigte die Ministerin an.

Bereits in den letzten Wochen seien in der GRW-Förderung unterschwellig eine Reihe von Verfahrenserleichterungen eingeführt worden, sagte Boos-John. Dazu zählt u.a. der Verzicht auf Originalbelege, Zahlbelege, Lohnjournale oder Umsatznachweise. Mit der überarbeiteten Richtlinie entfällt künftig der Förderausschluss für Unternehmen mit einer Leiharbeitsquote von mehr als 20 Prozent. Auch die bisherige Kürzung des Zuschusses um fünf Prozent bei Unternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen, wird gestrichen. Gleichzeitig wird der Kreis der Antragsteller erweitert. So wird das Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 auf 50.000 Euro für Unternehmen in der Gründungsphase abgesenkt. Junge Unternehmen werden zukünftig auch dadurch besser unterstützt, dass auch gebrauchte Wirtschaftsgüter wieder förderfähig sind. Bei Großunternehmen wird neben der Förderung von Transformationsinvestitionen (Erfüllung besonderer Anforderungen in den Bereichen Umweltschutz und Energieeffizienz) zukünftig bis zur beihilferechtlich möglichen Obergrenze von 300.000 Euro auch wieder eine Förderung von Erweiterungsinvestitionen möglich sein. Der bisherige Förderausschluss für die Herstellung von Verpackungsfolien auf Kunststoffbasis entfällt, ebenso der Ausschluss der Förderung von touristischen Beherbergungsbetrieben, die einen zu geringen Anteil an barrierefreien Betten haben (Barrierefreiheit ist bereits Bestandteil der baurechtlichen Genehmigungsverfahren).

„Wenn wir Förderung tatsächlich konsequent vereinfachen wollen, dann müssen wir die Regelungsdichte in unseren Programmen spürbar reduzieren und auf Vorgaben verzichten“, sagte die Ministerin. Die weggefallene Leiharbeitsregel beispielsweise habe in den letzten Jahren in keinem einzigen Fall mehr gegriffen, die Tarifbindungsregel bei keinem Unternehmen dazu geführt, dass es einem Tarifvertrag beigetreten sei. Zugleich sei man mit einer nach wie vor „gebremsten“ Investitionsneigung der Unternehmen konfrontiert, die sich auch in den aktuellen GRW-Antragszahlen widerspiegelt. So seien in diesem Jahr bislang erst 56 Förderanträge mit einem Zuschussvolumen von 25,4 Millionen Euro bewilligt worden. Im selben Vorjahreszeitraum (bis zum 31. Oktober) waren es 57 Anträge mit 35,6 Millionen Euro Zuschussvolumen. „Auch wenn wir aus Erfahrung wissen, dass das Antragsgeschehen in den letzten beiden Monaten eines Jahres noch einmal deutlich anzieht, bleibt es doch eine wesentliche Aufgabe, den gesamten Antrags- und Prüfaufwand für die Förderung zu verringern“, so Boos-John. „Das haben wir mit der Neufassung der GRW-Richtlinie konsequent umgesetzt.“

Neben der GRW als dem größten Förderprogramm stehe der Wirtschaft mit dem Thüringer Mikrodarlehensprogramm weiterhin auch ein klassisches Finanzierungsinstrument für Gründungen zur Verfügung, sagte die Wirtschaftsministerin. Das Programm werde zunächst bis Ende 2027 fortgeführt. „Das Mikrodarlehensprogramm ist ein einfaches, schlankes Förderangebot für Gründer, junge Unternehmen und Freiberufler, die einen geringen Finanzierungsbedarf haben“, so Boos-John. In seinem Rahmen biete das Land Mikrodarlehen zwischen 5.000 und 45.000 Euro als Starthilfe zum Aufbau einer „Kreditbiografie“ an. „Wir wollen mit dem Mikrodarlehen in diesem Bereich weiter angebotsfähig bleiben, weil Banken und Sparkassen hier häufig gar nicht aktiv sind.“

Die Darlehen können für alle betriebsbezogenen Ausgaben vor allem im Zusammenhang mit einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme eingesetzt werden. Das Wirtschaftsministerium plant für das Programm jährlich rund drei Millionen Euro für rund 115 Mikrodarlehen pro Jahr ein. Seit Auflage des Thüringer Mikrodarlehensprogramms im April 2016 sind rund 600 Darlehen mit einem Umfang von 12,5 Millionen Euro vergeben worden.


Stephan Krauß
Pressesprecher
 

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