Landwirtschaftliche Beratung
Die landwirtschaftlichen Unternehmen müssen auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unter anderem in Bezug auf Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität, Tierwohl, nachhaltig produzierte und qualitativ hochwertige Lebensmittel reagieren können. Hierzu bedarf es auch einer leistungsfähigen und fachlich hochwertigen Beratung. Um den Unternehmen die Inanspruchnahme einer solchen zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen, stellt Thüringer Fördermittel in nachstehender Form zur Verfügung.
Das Land Thüringen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und die Weiterbildung von Beratern.
Aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfes für landwirtschaftliche Unternehmen, aber auch aufgrund des Erfordernisses von hochqualifizierten Beratern fördern wir die Beratung in zwei Bereichen. Diese sind:
- die Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Beratung und
- die Weiterbildung von Beratern
Die Förderung ist Bestandteil des– GAP- Strategieplans 2023- 2027. Es stehen Mittel in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Einzelbetriebliche Beratung
Im Falle der einzelbetrieblichen Beratung kann aus beihilferechtlichen Gründen keine direkte Förderung der landwirtschaftlichen Unternehmen erfolgen. Unterstützt werden ausschließlich Beratungsunternehmen für ihre gegenüber den landwirtschaftlichen Unternehmen erbrachten Beratungsleistungen (Erstattung der Aufwendungen). Dementsprechend verringern sich die Beratungskosten für den Landwirt.
Die Unterstützung erhält das Beratungsunternehmen jedoch nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass es erfolgreich an der regelmäßig vom TMIL in Auftrag gegebenen Ausschreibung von Beratungsleistungen für einen Zweijahreszeitraum teilnimmt. Im Rahmen der Ausschreibungen sind jeweils die unterstützten Beratungsthemen und die entsprechenden Inhalte festgelegt. Alle Beratungsunternehmen, die sich an einer Ausschreibung beteiligt haben und die Eignungs- und Zuschlagskriterien erfüllen, kommen für eine Unterstützung bzw. Förderung in Frage (Pool an Beratungsunternehmen/Berater).
In einem zweiten Schritt werden mit den im Pool befindlichen Unternehmen konkrete Dienstleistungsverträge für eine bestimmte Anzahl von geförderten einzelbetrieblichen Beratungen zu ausgeschriebenen Beratungsthemen abgeschlossen. Diese können die Beratungsunternehmen dann gegenüber den landwirtschaftlichen Unternehmen anbieten bzw. von diesen abgefordert werden.
Die Förderung für eine solche Beratung beträgt maximal 2.000 EUR netto. In der Folge entstehen für das landwirtschaftliche Unternehmen bis zu diesem Betrag keine Beratungskosten.
Verantwortlich für die Ausschreibung der Beratungsleistungen, die Vertragsabwicklung sowie das Führen der Übersicht zu den ausgewählten Beratungsunternehmen und Beratungsthemen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Hier erhalten Sie weiterführende allgemeine Informationen, aber auch konkrete für Beratungsunternehmen und landwirtschaftliche Unternehmen (siehe nachstehende Links).
Weiterbildung der Berater
Mit den stetig steigenden Anforderungen an die Unternehmensführung werden auch die Themenfelder der Beratung immer komplexer bzw. es kommen neue hinzu. Deshalb benötigen die Beratungskräfte neben den Kompetenzen im methodischen und sozialen Bereich auch stetig die entsprechenden zusätzlichen fachlichen Qualifikationen. Hier möchten wir den Zugang zu solchen Weiterbildungsveranstaltungen mit Fördermitteln erleichtern.
Das Ziel ist, den Beratern jährlich möglichst zwei geförderte Veranstaltungen anzubieten.
Die Auswahl der Themen erfolgt jeweils im Vorfeld durch die Befragung der Betroffenen und die Einbeziehung der Fachverbände.
Konkret wird der Bildungsträger für die Organisation und Durchführung der Weiterbildung gefördert. Für den Teilnehmer (Berater) verringert sich so deutlich der Teilnahmebetrag.
Welcher Bildungsträger die geplante Veranstaltung durchführt, wird jeweils im Rahmen eines Vergabeverfahrens ermittelt.
Verantwortlich für die Ausschreibung der Weiterbildungsveranstaltungen ist ebenfalls das TLVwA. Weiterführende Informationen u. a. zu den aktuellen Veranstaltungsterminen und -inhalten erhalten Sie über den nachstehenden Link. Dieser befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Allgemeine Informationen
Website: Landesverwaltungsamt
Landwirtschaftliche Unternehmen
Seite: Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen
ELER-Beratungsförderung
Seite: ELER-Beratungsförderung
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