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Dorfentwicklung

Das Förderprogramm der Dorfentwicklung hat Tradition in Thüringen. Nach wie vor orientiert es auf die Sicherung und Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden in ländlichen Räumen.

Wie jede Tradition ist auch die Dorfentwicklung im Wandel. Lag der Schwerpunkt der Dorfentwicklung bis vor einigen Jahren noch vielfach auf baulichen Maßnahmen wie der Sanierung von Straßen und Gestaltung von Plätzen, so liegt er heutzutage auf dem Bemühen, das Zusammenleben in den Dörfern zu stärken und sozialräumliche Entwicklungsprozesse zu unterstützen.

  • Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

    • Anpassung an die jeweilige demografische Entwicklung,
    • Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung,
    • Gestaltung attraktiver und lebendiger Ortskerne,
    • Behebung von Gebäudeleerständen und Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
    • Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements,
    • Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung.
  • Die Förderung der Dorfentwicklung erfolgt einerseits innerhalb anerkannter Förderschwerpunkte in Form von integrierten und abgestimmten Entwicklungsprozessen und andererseits in Form von Einzelvorhaben außerhalb der Förderschwerpunkte.

    Das Förderschwerpunktprinzip gewährleistet den involvierten Ortsteilen eine umfassende, koordinierte und handlungsfeldübergreifende räumliche Planung und Umsetzung. Als Grundlage hierfür dient die Erstellung oder Fortschreibung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) inklusive der Anfertigung so genannter Vitalitätsprüfungen. Die Erarbeitung ist im Rahmen der Maßnahme B 2 „Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden“ der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 förderfähig und an ein definiertes Leistungsbild gebunden.

    Mit dem vorliegenden GEK kann der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm der Dorfentwicklung gestellt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) im Lichte der mittelfristig zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

    Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens, in welchem eine qualitative Auswahl erfolgt. Bei der Abwägung und Auswahl sind die nachfolgenden Bewertungskriterien leitend:

    • Erfüllung fomaler Voraussetzungen: fristgerechte Antragstellung mit formentsprechenden und vollständigen Antragsunterlagen;
    • Finanzielle Leistungsfähigkeit der antragstellenden respektive handelnden Kommunen: positive rechtsaufsichtliche Würdigung sowie Stellungnahme der Kämmerei zur Finanzierbarkeit der im GEK geplanten Vorhaben;
    • Erfüllung inhaltlicher Anforderungen: Beachtung des verbindlichen Leistungsbilds für die Erstellung von GEK;
    • Erfüllung prozessualer Anforderungen an die Planung und Beteiligung: Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros, Durchführung des Seminars der Dorfmoderation, Bildung eines Dorfentwicklungs-Beirats, Beteiligung der Zivilgesellschaft;
    • thematische Breite und interkommunale Abstimmung der geplanten Vorhaben;
    • Detailtiefe und Umsetzungsreife der geplanten Vorhaben;
    • Angemessenheit des geplanten Investitions- und Zuwendungsvolumens;
    • strukturelle Gegebenheiten und die sich daraus abgeleitete Dringlichkeit des Handlungsbedarfs;
    • bisherige Berücksichtigung durch das Förderprogramm der Dorfentwicklung in Bezug auf die Anzahl der Anerkennungen als Förderschwerpunkt und die Summe der Zuwendungen.

    Mit der Anerkennung als Förderschwerpunkt beginnt eine fünfjährige investive Förderphase, in welcher kommunale und private Maßnahmen beantragt werden können, die sich aus dem GEK ergeben. Um den Umsetzungsprozess aktiv zu steuern und zu begleiten, wird ein Beratungsvertrag mit einem betreuenden Planer, Ingenieur oder Architekten geschlossen.

  • Jeweils zum 15. Januar des laufenden Jahres können Anträge zur Projektförderung im Rahmen der Maßnahme B 3 „Dorfentwicklung“ der PDF-DateiFR ILE/REVIT beantragt werden.

    Die Antragstellung ist innerhalb und außerhalb von Förderschwerpunkten möglich.

    Die Palette der möglichen Vorhaben ist breit und reicht von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen und sozialbezogenen Infrastrukturen, über Coworking-Spaces, Naherholungseinrichtungen, dörfliche Wege, Plätze und Gebäudebis hin zu Digitalisierungsvorhaben und Prozessbegleitungen. Die vollständige Liste ist Nummer B 3.1.2 der PDF-DateiFR ILE/REVIT zu entnehmen.

    Bei der Bewertung und Auswahl förderfähiger Vorhaben kommen Auswahlkriterien zur Anwendung. Die Kriterien sind im PDF-DateiThüringer Katalog der Auswahlkriterien für ELER-Interventionen aus dem GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027, Teilintervention EL-0410-02 Dorfentwicklung festgehalten.

    Für konkrete Beratungen zur Förderfähigkeit steht das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum als Bewilligungsbehörde zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).

Förderschwerpunkte Dorfentwicklung

Förderschwerpunkte 2025

Kontakt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum                                  

Zweigstelle Stadtroda                                     
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda 

Tel.: +49 (0)361 57 4062 999                  
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
www.tlllr.thueringen.de/landentwicklung

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