Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst alle Regelungen und Vorschriften, die die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Güter und Leistungen zu beachten hat. Ziele der Regelungen sind zum einen die Gewährleistung von transparenten und nicht diskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren, zum anderen aber auch die Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen, die Bekämpfung von Korruption sowie die besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Man unterscheidet aufgrund der Auftragshöhe, ob EU-weite oder nationale Vergabeverfahren durchzuführen sind. Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
Oberschwellenbereich:
Für EU-weite Vergabeverfahren gilt der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) enthält weitere Regelungen zu den Vergabeverfahren für den Liefer- und Dienstleistungsbereich.

Für Bauaufträge findet Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU) Anwendung.

Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gilt für Aufträge oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte. Mehr dazu siehe unten im Text.

Unterschwellenbereich:
Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gilt für Aufträge oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte. Mehr dazu siehe unten im Text.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte finden für nationale Vergabeverfahren im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen die Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung.

Für Bauaufträge findet Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Anwendung.

Spezialvorschriften:
Spezielle Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen finden sich in der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV).

Vorschriften für Sektorentätigkeiten durch Sektorenauftraggeber sind in der Sektorenverordnung (SektVO) zu finden.

Für sicherheitsrelevante Aufträge sind spezielle Vorschriften in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) geregelt.

Die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO) ist eine Verordnung, die die Pflicht der Auftraggeber zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelt.

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Referat 32
Wirtschaftsordnung, Europäisches Beihilfenrecht, Vergaberecht, Landeskartellbehörde
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum (TMWLLR)
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Vergaberecht@tmwllr.thueringen.de
Tel.: +49 361 57 37 11 110
Fax: +49 361 57 17 11 309
Weitere Dokumente zum Thüringer Vergabegesetz
- Eigenerklärung für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen (PDF, barrierefrei)
- Erläuterungen zur Eigenerklärung für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen (PDF, barrierefrei)
- Eigenerklärung für Aufträge kommunaler Auftraggeber, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und sonstiger Auftraggeber, die nichtstaatliche Auftraggeber oder Universitäten und/oder deren Einrichtungen sind (PDF, b
- Erläuterungen zur Eigenerklärung für Aufträge kommunaler Auftraggeber, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und sonstiger Auftraggeber, die nicht staatliche Auftraggeber oder Universitäten und/oder deren Einric
- Hinweisblatt „Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG" (PDF, barrierefrei)
- Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22.09.2021 (PDF, barrierefrei)
- Rundschreiben des TMWWDG vom 12.03.2024 zur anwendung der Änderung des ThürVgG und der Thüringer Verwltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22.09.2021 (PDF, barrierefrei)
- Hinweis zur Nutzung von E-Mail im Vergabeverfahren
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