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Bienen / Imkerei

Bienen sind neben Rind und Schwein das drittwichtigste Nutztier  (Quelle: Deutscher Imkerbund) für die Landwirtschaft. Nicht die Produktion des Honigs, sondern ihre Bestäubungsleistung sichert den Landwirten gute Erträge. Mehr als Dreiviertel der heimischen Blühpflanzen sind auf die Bestäubung durch verschiedene Insekten angewiesen. Darunter unzählige Wildpflanzen in Gärten, Wäldern und Wiesen, die wiederum Lebensraum und Lebensgrundlage für andere Insekten und Tiere bietet.

Der Freistaat Thüringen beteiligt sich an dem von der Europäischen Union geförderten Programm zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und der Vermehrung von gesunden Bienenvölkern. Ziel ist es, den Bienenbestand in Thüringen zu erhöhen und andererseits die Bienenwirtschaft zu stabilisieren, die Vermarktung und Qualität von Honig zu verbessern und Krankheiten zu bekämpfen.

Aktuelle Informationen

Förderung für Imker:innen

Eine Antragstellung auf Förderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenstände zur Gewinnung und Verarbeitung von Honig ist vom 1. August bis zum 30. September 2025 und vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2026 möglich.

Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) – invasive gebietsfremde Art

Die Asiatische Hornisse wurde bislang in Thüringen nicht nachgewiesen. Die voranschreitende Ausbreitung in Deutschland (2014 Nachweis in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, 2019 in Hessen und Hamburg, 2020 im Saarland, 2022 in Nordrhein-Westphalen) lässt allerdings ein Auftreten in Thüringen erwarten. Innerhalb kürzester Zeit können Hornissen ganze Bienenvölker töten.

Informationen rund um die Asiatische Hornisse finden sie hier, ebenfalls können Beobachtungen und (Nest-) Funde hier gemeldet werden: Invasive gebietsfremde Tierarten | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (thueringen.de)

Allgemeine Informationen

In Deutschland gibt es etwa 29.000 Insektenarten. Dazu gehören z.B. Käfer, Libellen, Wanzen, Wespen und Ameisen. Seit Ende der 80er Jahre sank die Anzahl um ca. 80 Prozent.
Insekten sind schützenswert, weil sie nicht nur Nahrung für andere Tiere sind, sondern sie bestäuben auch einen Großteil von Kulturpflanzen und zersetzen abgestorbene Biomasse, verbessern die Bodenfruchtbarkeit und reinigen Wasser.

  • Insektenschutz geht alle an – Bestäuber brauchen unsere Hilfe

    85 Prozent der heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf die Bestäubung angewiesen.

    Wichtig für die Bienen sind gute Bienenweiden, die sich auszeichnen durch:

    Bäume: Obstbäume, Weide, Kastanie, Robinie, Linde, Ahorn, Eberesche

    Sträucher: Wilder Wein, Liguster, Roseneibisch, Felsenmispel, Schneebeere, Clematis, Rosen (ungefüllt), Fingerstrauch, Falscher Jasmin, Schneeheide, Schlehe, Weißdorn, Stechpalme, Berberitze, Beerensträucher

    Stauden- und Zwiebelgewächse: Schneeglöckchen, Krokus, Leberblümchen, Gänsekresse, Lungenkraut, Bärlauch, Silberwurz, Steinkraut, Vergissmeinnicht, Maiglöckchen, Goldnessel, Fette Henne, Salbei, Ziermohn, Kugeldistel, Sonnenhut

    Kräuter: Thymian, Lavendel, Ysop, Schnittlauch, Boretsch, Salbei, Weinraute

    Blumen: Goldmohn; Reseda, Cosmea, Beinwell, Malve, Katzenminze, Gamander, Phacelia, Tagetes, Kornblume, Sommerazalee, Sonnenblume, Senf

  • Wie kann ich die bestäubenden Insekten schützen?

    • Gestalten Sie Ihren Garten bzw. die Flächen, die Sie bewirtschaften, insektenfreundlich, indem Sie z. B. Bienen- und Insektenweiden anlegen, die erst nach dem Abblühen der Pflanzen gemäht werden!
    • Pflanzen Sie möglichst einheimische Bäume, Sträucher und Blumen oder schaffen Sie Biotope mit einheimischen Pflanzen!
    • Bearbeiten Sie Ihre Pflanzflächen ohne Herbizide!
    • Gestalten Sie dauerhaft Ackerrestflächen, Brachen, Feld- und Wegraine und Grünflächen in diesem Sinne um!
    • Bieten Sie Stellplätze für Imker (z. B. in Kleingartenanlagen, Unternehmen und in Städten und Dörfern)!
    • Schaffen Sie Nistmöglichkeiten für Insekten!
    • Unterstützen Sie die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes an Lehrbienenständen!
  • Fakten - Honigbienen sind:

    • extrem anpassungsfähig mit breitem Blütenspektrum
    • Blütenstet – befliegen während eines Sammelfluges immer nur Blüten einer Pflanzenart
    • perfekt organisiert – spezielle Sammlerinnen kümmern sich ausschließlich um das Eintragen der Tracht
    • kommunikationsfähig – Bienentänze dienen dazu, die Position lohnender Futterquellen weiterzugeben
    • sammelaktiv – eine Biene muss ca. 40.000 mal ausfliegen, um 1 l Nektar zu sammeln, dieser ergibt ca. 500g Honig
    • unser drittwichtigstes Nutztier nach Rind und Schwein
    • ein Bienenvolk benötigt ca. 30-50 kg Pollen pro Jahr
  • Entwicklung der Bienenhaltung in Thüringen

    (Quelle: Landesverband der Thüringer Imker)

    Jahr

    Imker

    BV

    BV/Imker

    2016

    2.557

    19.330

    7,56

    2017

    2.681

    21.728

    8,10

    2018

    2.884

    22.492

    7,80

    2019

    3.001

    23.114

    7,70

    2020

    3.067

    24.299

    7,92

    2021

    3.135

    24.365

    7,77

    2022

    3.081

    24.038

    7,80

    2023

    3.075

    23.197

    7,54

    BV= Anzahl Bienenvölker

Förderung von Hobbyimkern sowie praxisbezogener Forschung und Wissensvermittlung

  • Wer erhält eine Zuwendung?

    • volljährige Imker 
      mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten,
    • Imker,
      die eine Patenschaft für Nachwuchsimker übernehmen,
    • anerkannte Ausbildungsbetriebe
      nach dem Berufsbildungsgesetz für den Beruf Tierwirt, Fachrichtung Imkerei
  • Was wird gefördert?

    Investitionen (z.B. Maschinen und Geräte):

    zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen

    • für Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • zur Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen

    Zuschüsse für die Untersuchung von Honig und/oder Wachs werden nur über den Landesverband Thüringer Imker e.V. (LVThI) gewährt. Das Antragsformular und Informationen über Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

  • Wie hoch ist die Zuwendung?

    Pro Jahr und Antragsteller kann eine Zuwendung für Maschinen und Geräte von 250,00 Euro bis zu 1.500,00 Euro netto betragen.
    Zuwendungen unter 250,00 Euro werden nicht gewährt.

  • Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

    Erster Antragszeitraum vom 01.08.2025 bis zum 30.09.2025. 

    Zweiter Antragszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 28.02.2026.

  • Wo kann ich einen Antrag stellen?

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
    Naumburger Str. 98
    07743 Jena

    Telefon: 0361 57 4062 217
    bienen[at]tlllr.thueringen.de

Weitere Informationen und Downloads zur Imkerförderung finden Sie auf der Webseite des externer LinkThüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Weiteres

Kontakt:

Referat 34 – Tierische Erzeugung und Markt, Agrarmarketing

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum 
Max-Reger-Str. 4-8
99096 Erfurt

E-Mail: Referat 44, Tierische Erzeugung und Markt, Agrarmarketing 
Tel.: +49 (0) 361 57 4199640
Fax: 0361 57 4191609

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