Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter wirtschaft.thueringen.de veröffentlichte Website des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG).
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch die Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen am 27.05.2022 vorgenommenen Bewertung durch WCAG 2.1 / EN 301 549. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise vereinbar.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Ein Teil der Dateiformate ist aufgrund eines unverhältnismäßigen hohen Aufwands vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
- Dies gilt insbesondere für PDF-Dokumente, die vor dem 28.03.2023 veröffentlicht worden sind. Später eingestellte PDF-Dateien werden zum großen Teil in barrierefreier Version erstellt. Ausnahmen beschreiben einige PDF-Dokumente zu Medieninformationen, die sehr kurzfristig erstellt oder aus Zeit- und Kostengründen nicht barrierefrei gestaltet werden können. Das Organigramm wurde um eine Darstellung in Textform ergänzt.
- Online-Karten/Kartendienste, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, wurden um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform ergänzt.
- Die Website verfügt über keine Version in Gebärdensprache. Wir sind bemüht, Überblicksinformationen zu den zentralen Themen des Ministeriums in leichter Sprache bereitzustellen.
Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt und zuletzt am 28.03.2023 aktualisiert.
Barriere melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie die Pressestelle des Ministeriums an.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter
vz_bmb@tmasgff.thueringen.de.
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