Tierwohl
Mit der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie unter der Kurzbezeichnung „T(h)ür Tierwohl“ bietet das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum eine erweiterte Tierwohlförderung an.
Mit der Tierwohlförderung werden tierhaltende Betriebe über die bestehende Investitionsförderung hinaus unterstützt, um bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beizubehalten oder einzuführen.
Ziel ist es, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern. Das umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Gestaltung von tiergerechten Haltungsverfahren. Dazu zählen mehr Platz, mehr Einstreu, Buchtenstrukturelemente, Gruppenhaltung, längere Zeiten der Ferkel bei der Sau, bessere Ruhe- und Rückzugsbereiche im Stall sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe. Als erstes startete am 1. Juni 2021 die Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“. Anfang 2023 wurde die Tierwohlförderung insbesondere im Schweinehaltungsbereich nochmals erweitert. Bis 2027 stehen insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit.

Informationen zur Thüringer Tierwohlförderrichtlinie
Konditionalität
Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen der 1. Säule sowie von flächen- und tierbezogenen Zahlungen der 2. Säule. Die Konditionalität setzt sich aus 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und 9 Standards für den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zusammen und umfasst die Bereiche Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz.
Verstöße können je nach Art, Dauer und Schwere zu einer prozentualen Kürzung der Auszahlung für die jeweilige Fördermaßnahme führen.
Antragstellung
Das Antragsverfahren für die Thüringer Tierwohlförderung wird im September eröffnet. Für die Maßnahmen „Sommerweidehaltung Rinder” (R1) und „Genetische Ressourcen” (G) können Neuanträge auf Bewilligung für einen dreijährigen Verpflichtungszeitraum, beginnend am 1. Januar 2026, gestellt werden. Darüber hinaus können für bestehende Bewilligungsvorhaben Änderungsanträge gestellt werden. Dies betrifft eine Ausdehnung der bewilligten GVE-Anzahl sowie einen Förderstufenwechsel (Weidezeitraum).
Für alle Schweinemaßnahmen wird es kein neues Bewilligungsverfahren geben. Für alle bestehenden Verpflichtungen (Rinder, Schweine, genetische Ressourcen) besteht die Möglichkeit, Verpflichtungsübertragungen sowie vorzeitige Beendigungen zu beantragen.
Die Antragstellung erfolgt online über das Agrarportal PORTIA. Zuständig sind die Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
FAQ zu GAP-Schulungsveranstaltungen
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