Agrarförderung
Die Agrarförderung wird wesentlich durch die EU-finanzierten Maßnahmen der sogenannten 1. Säule (EGFL) und 2. Säule (ELER) der Gemeinsamen Agrarpolitik bestimmt. Ergänzend wirken die finanzielle Beteiligung von Bund und Land zur Kofinanzierung, insbesondere das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Bund-Länder-Finanzierungsinstrument „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ sowie einzelne Bundes- und Landesförderprogramme.
Gefördert werden in Abhängigkeit vom Zuwendungszweck landwirtschaftliche Unternehmen, Betriebsberater, Bildungsträger, Vereine oder Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung sowie Kommunen.
Folgende Fördermaßnahmen werden in Thüringen angeboten:
- Direktzahlungen
- Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP)
- Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP)
- Tierwohl
- Tierzucht
- EU-Schulprogramm
- Bienen
- Agrarmarketing
- Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Unternehmen 2023 (ILU 2023)
- Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 2023 (IVV 2023)
- Förderung der Niederlassung von Junglandwirten
- Weiterbildungsförderung
- Landwirtschaftliche Beratung
- Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse
- Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)
- LEADER in Thüringen

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