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Förderung der betrieblichen Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

Auf Grund des globalen Klimawandels haben Häufigkeit und Ausmaß extremer Wetterereignisse und das Schadrisiko für Kulturen der Landwirtschaft und insbesondere des Sonderkulturanbaus in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Durch den Abschluss von Ernteversicherungen gegen ausgewählte Risiken kann erfolgreich die Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Unternehmen im Falle von Schäden durch extreme Wetterereignisse vermieden werden. Das TMIL unterstützt diese Form der eigenverantwortlichen betriebsindividuellen Risikovorsorge der Unternehmen mit einem Zuschuss zu den Versicherungsprämien für Ernteversicherungen.

Die Förderung von Ernteversicherungen erfolgt im Rahmen des genehmigten GAP- Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027. Das TMIL stellt für die Bezuschussung der Versicherungsprämien jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung, die zu 60 % mit ELER-Mitteln kofinanziert werden.

Zuwendungsfähig sind die im Versicherungsjahr zu zahlenden Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch die Risiken Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmungen, Trockenheit/Dürre, und Hagel für Anbaukulturen aus den Bereichen Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen. Zuwendungsfähig ist die Absicherung gegen die genannten Risiken einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen. Das Risiko Hagel ist jedoch nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig.

Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der jährlich gezahlten Netto-Versicherungsprämie. Übersteigt das Antragsvolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, reduziert sich die Förderintensität aller zuwendungsfähigen Vorhaben anteilig.

Anträge auf Förderung können von landwirtschaftliche Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, unbeschadet der gewählten Rechtsform gestellt werden, sofern deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen umfasst.

Antragstellung und Information

Der Antragszeitraum und weitere Informationen sind auf der Seite des TLVwA abrufbar: ELER - Ernteversicherungen

 

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