IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 2023 (IVV 2023)
Mit der Investitionsförderung in die Verarbeitung und Vermarktung (IVV) landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden die Verbesserungen der Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht, sowie von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen und Operationellen Gruppen (OG) unterstützt.
Die Investitionsförderung soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (insbesondere Wasser und/oder Energie) und zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen leisten. Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung von anerkannten Qualitätserzeugnissen, insbesondere ökologischer Erzeugnisse gem. EU-Ökoverordnung werden priorisiert.
Durch vertragliche Bindung mit landwirtschaftlichen Erzeugern für 40 % der eingesetzten Rohwaren trägt die Teilmaßnahme zur Absatzsicherung und zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Erzeuger bei.
Förderfähig sind Vorhaben mit mind. 5.000 Euro Zuschuss und maximal 3 Millionen Euro forderfähigem Investitionsvolumen.
Die Umsetzung und Finanzierung erfolgt gemäß Fördergrundsatz des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils gültigen Fassung.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
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