Förderung der Niederlassung von Junglandwirten
In den landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Thüringen werden aufgrund des Generationswechsels in den kommenden Jahren verstärkt junge Fachkräften benötigt, die eine Existenz gründen bzw. die Betriebsnachfolge antreten wollen. Deshalb soll die Niederlassung von Junglandwirten durch eine Förderung im Rahmen des genehmigten GAP- Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027 erleichtert werden. Dafür stellt das Thüringer Landwirtschaftsministerium insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung, die zu 60 % mit ELER-Mitteln kofinanziert werden.
Konkret dient die Förderung zur der Unterstützung von Junglandwirten bei der erstmaligen Neugründung bzw. Übernahme eines Landwirtschaftsbetriebes und der damit verbundenen Aufnahme einer selbständigen bzw. eigenverantwortlichen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Anträge auf Förderung können Einzelunternehmen, deren Betriebsleiter ein Junglandwirt ist, oder Personengesellschaften und juristische Personen, die durch einen Junglandwirt wirksam und langfristig geführt werden, stellen.
Als Junglandwirt gilt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist und über eine Qualifikation zur ordnungsgemäßen Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens verfügt bzw. diese erwirbt.
Die Gründung oder Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes durch einen Junglandwirt darf nicht länger als 24 Monate vor der Antragstellung zurückliegen.
Im Rahmen der Antragstellung ist u.a. die betriebliche Entwicklung anhand eines Geschäftsplanes und des Nachweises eines kalkulatorischen Arbeitskräftebedarfs darzustellen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom kalkulatorischem Arbeitskräftebedarf (VZÄ) im Zieljahr. Dabei beträgt der Minimalbetrag 35.000 Euro und der Maximalbetrag 70.000 Euro, der über einen Zeitraum von drei Jahren anteilig ausgezahlt wird.

Antragstellung und Information
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung sind über auf der Seite des Landesverwaltungsamtes unter ELER - Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten abrufbar.
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