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Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Die Fördermaßnahme wurde als Ergänzung zur Förderung der Dorfentwicklung geschaffen. Gefördert wird die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung in ländlichen Gemeinden.

Die Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen greifen die Handlungsfelder der Dorfentwicklung – insbesondere der sozialen Dorfentwicklung – auf und ergänzen diese. Vor allem die Aktivitäten zur Sicherstellung der Daseinsgrundfunktionen stehen hierbei im Mittelpunkt. Die Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sollen das gesellschaftliche und gemeinschaftliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Bewohnerinnen und Bewohner von Dörfern und ländlichen Gemeinden stärken.

Die Maßnahme unterstützt Projektträger in ländlichen Gemeinden bei der Entwicklung von Einrichtungen, wie zum Beispiel:

  • Einrichtungen für Pflege und Betreuung (Pflege- oder Seniorenheime, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Kindertagesstätten),
  • Einrichtung der Gesundheitsversorgung (Ärztehäuser),
  • Einrichtungen zur Sicherstellung des Brandschutzes (Feuerwehrgerätehäuser),
  • Einrichtungen der Nahversorgung (Dorfläden, Hofläden).

Gefördert werden können der Kauf, der Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden. Zuwendungsfähig sind auch der Innenausbau und, in eingeschränktem Umfang, der erforderliche Grunderwerb.

Anträge auf Förderung können jeweils bis zum 15. Januar für das laufende Jahr beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gestellt werden.

Kontakt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum                                  

Zweigstelle Stadtroda                                     
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda 

Tel.: +49 (0)361 57 4062 999                  
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
www.tlllr.thueringen.de

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