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Agrarpolitik

Der Agrarsektor und die ländlichen Gebiete in der Europäischen Union (EU) als auch in Thüringen tragen entscheidend zu guten Lebensbedingungen und zur Zukunft der EU bzw. unseres Freistaates bei.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU setzt die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in Europa. Dabei erhalten die neuen gesellschaftlichen Anforderungen wie Umwelt- und Klimaschutz ein stetig höheres Gewicht. Die europäische Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen. Gleichzeitig ist es das Ziel der GAP, den Landwirtinnen und Landwirten ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen, sie trägt darüber hinaus dazu bei, eine sichere Versorgung mit bezahlbaren Nahrungsmitteln zu gewährleisten, ländliche Gebiete und Landschaften zu erhalten und die Wirtschaft in den ländlichen Räumen zu beleben.

Zentrale Instrumente der Agrarpolitik

Zentrale Instrumente für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), mit dem die Umsetzung der 1. Säule finanziell unterstützt wird, und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), mit dem im Rahmen der 2. Säule die Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gefördert, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutz gewährleistet und eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Regionen sichergestellt werden soll.

1. Säule: Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte

Die 1. Säule finanziert Direktzahlungen an die Landwirt:innen, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden und in erster Linie der Einkommenssicherung in der Landwirtschaft dienen, sowie einzelne Maßnahmen der Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Marktordung der EU. Hinzu kommen sektorielle Unterstützungen wie z.B. der Bienenzucht oder von Erzeugerorganisationen.

2. Säule: Fördermaßnahmen

Die 2. Säule umfasst Fördermaßnahmen für Investitionen, Projekte und für Flächen, die mit Bundes- und Landesmitteln kofinanziert werden. Zielgruppen sind neben der Land- auch die Forstwirtschaft, Kommunen und u. a. auch Verbände.

Nationale GAP-Strategieplan ab 2023

Die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP werden ab 2023 erstmals in einem gemeinsamen Planungsdokument programmiert und darüber umgesetzt. Ebenfalls neu ist, dass das Planungsdokument nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erstellt wird, sondern ein gemeinsames Dokument von Bund und Ländern ist. Dieser nationale GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland löst damit die bisherigen Länderentwicklungsprogramme für die Entwicklung des Ländlichen Raums (EPLR) ab.

Unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden die EU-Rahmenregelungen zur GAP unter Beteiligung der Bundesländer in nationales Recht überführt. Auf der Homepage des BMEL gibt es vielfältige Informationen zur nationalen Agrarpolitik in Deutschland.

Die Agrarpolitik im Freistaat wird in hohem Maße durch Entscheidungen auf EU- und Bundesebene bestimmt. Einblicke und Überblicke sowie den aktuellen Diskussionsstand zur GAP finden sich auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Bund-Länder-Finanzierungsinstrument für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume und wichtiges Mittel der Bundesländer zur Kofinanzierung des GAP-Strategieplanes.

Für eine vielfältige und wettbewerbsfähige Thüringer Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist ein wesentlicher Teil der Thüringer Wirtschaftsstruktur.

Die Landesregierung setzt sich für eine vielfältig strukturierte, marktorientierte, flächendeckende, natur-, klima- und umweltverträgliche, wettbewerbsfähige und zukunftsorientierte Landwirtschaft ein. Sie dient der Erzeugung hochwertiger und sicherer Lebensmittel sowie Biomasse für die energetisch-stoffliche Verwertung und der Sicherstellung von Umweltschutz- und Klimazielen.
In den ländlichen Räumen bietet die Landwirtschaft für viele Thüringer Familien Beschäftigung und ist wirtschaftliche Grundlage. Auch das Leben in den Dörfern wird durch die Landwirtschaft maßgeblich geprägt.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Das TLLLR veröffentlicht zahlreiche Daten und Fakten, welche ein übersichtliches, umfassendes Bild über die Situation der Thüringer Landwirtschaft geben.

Kontakt

Agrarpolitik
Referat 41 – Grundsatzfragen Landwirtschaft


Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum 
Max-Reger-Str. 4-8
99096 Erfurt

Telefon:   +49 (0) 361 57 419 96 60
Telefax:   +49 (0) 361 57 419 96 09
Referat 41 Grundsatzfragen Landwirtschaft 

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