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ILU 2023 - Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen 2023

Mit der Investitionsförderung Landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU2023) werden in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätige Unternehmen oder Kooperationen unterstützt. Die ILU-Förderung gilt für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst vier Teilmaßnahmen:

Teil A: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Die größte Teilmaßnahme des ILU 2023 wird – wie Teil D - auf Basis des gleichnamigen Fördergrundsatzes der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umgesetzt. Die AFP-Förderung ist an die Erfüllung besonderer Anforderungen des Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzes sowie bei Stallbauinvestitionen (Neubauten und Modernisierungen) generell auch an die Verbesserung des Tierschutzes gebunden.

Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 20.000 Euro pro Antrag; maximal 5 Millionen Euro in 2023-2027.

Teil B: Kleine Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen

Diese Teilmaßnahme richtet sich an Kleinstunternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und des Gartenbaus mit dem Ziel der Effizienzsteigerung bei erleichterten Förderkonditionen.

Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 5.000 Euro pro Antrag; maximal 50.000 Euro in der Förderperiode.

Teil C: Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest)

Durch verbesserte Förderkonditionen für die Primärerzeugung, einschließlich der Vorbereitung für den Erstverkauf, gem. EG-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 soll der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen in Thüringen erhöht werden. Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, mit gesamtbetrieblicher Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise.

Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 5.000 Euro; maximal 3 Millionen Euro in der Förderperiode 2023-2027.

Teil D: Investitionen zur Diversifizierung in nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten

Fördergegenstand sind Investitionen zur Schaffung und Entwicklung neuer / zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit um dem Strukturwandel zu begegnen und die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu erhalten. Hierzu zählen auch Investitionen in Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 10.000 Euro pro Vorhaben bei Einhaltung der De-Minimis-Obergrenzen von derzeit max. 300.000 Euro in 3 Jahren.

 

Die Fördermaßnahme ILU 2023 wird in den Teilen A bis C gemäß Intervention EL 0403 des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland 2023-2027 umgesetzt und mit ELER-Mitteln kofinanziert.

Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:

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