ILU - Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen
Mit der Investitionsförderung Landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) werden in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätige Unternehmen oder Kooperationen unterstützt. Die ILU-Förderung gilt für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst vier Teilmaßnahmen:

Teil A: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Die Umsetzung erfolgt gemäß Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GAK) sowie der Nationalen Rahmenregelung (NRR). Die AFP-Förderung ist an die Erfüllung besonderer Anforderungen des Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzes sowie bei Stallbauinvestitionen (Neubauten und Modernisierungen) generell auch an die Verbesserung des Tierschutzes gebunden.
Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 20.000 Euro pro Antrag; maximal 3 Millionen Euro in 2015-2020.
Teil B: Kleine Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen
Diese Teilmaßnahme richtet sich an Kleinstunternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und des Gartenbaus mit dem Ziel der Effizienzsteigerung bei erleichterten Förderkonditionen.
Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 5.000 Euro pro Antrag; maximal 20.000 Euro in 3 Jahren.
Teil C: Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest)
Durch verbesserte Förderkonditionen für die gesamtbetriebliche Primärerzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung gem. EG-Öko-Verordnung (VO(EG) 834/2007) soll der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen in Thüringen erhöht werden. Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, mit gesamtbetrieblicher Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise.
Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 5.000 Euro pro Antrag; maximal 2 Millionen Euro in 2015-2020.
Teil D: Investitionen zur Diversifizierung in nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten
Investitionen zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen werden gemäß GAK und NRR unterstützt.
Förderfähiges Investitionsvolumen: mind. 10.000 Euro; maximal 200.000 Euro in 3 Jahren.
Die Fördermaßnahme ILU ist Bestandteil des Thüringer Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020.
Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen:
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge