Zusammenarbeit und Innovation
Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen und Transformationen. Neben dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe liegt der Fokus unter anderem auf dem Schutz begrenzter Ressourcen, wie Boden und Wasser, Anpassung an den Klimawandel, Ernährungssicherheit und der verstärkten Ausrichtung am Tierwohl. Zur Bewältigung dieser Aufgaben leisten Zusammenarbeit und Innovationen wichtige Beiträge. Deshalb unterstütz das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum die Zusammenarbeit von Wirtschaftsakteuren und Innovationen mit Fördermitteln.
Allgemeines
Grundlage für die Förderung von Zusammenarbeit und Innovationen in der ELER-Förderphase 2023 – 2027 ist der GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027. Konkret sind es die dort auch für Thüringen programmierten Interventionen „EL-0701 Netzwerke und Kooperationen“ für die Zusammenarbeit und „EL-0702 Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri)“ für Innovationen. Dieser Logik folgend, wurde für die Förderung der Zusammenarbeit und von Innovationen jeweils eine separate Richtlinie erstellt.
Richtlinie Zusammenarbeitsförderung (ZFL)

Die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Landtourismus und weiteren Bereichen stellt aus Sicht des TMIL ein wichtiges Instrument zur Schaffung und Erhaltung einer wettbewerbsfähigen, resilienten, nachhaltig wirtschaftenden und tiergerechten Land- und Forstwirtschaft dar. Deshalb wird die Zusammenarbeit in Form von Kooperationen und Netzwerken mit attraktiven Konditionen auch in der Zukunft unterstützt. Der Fördersatz für Kooperationsprojekte beträgt 80 % und der für Netzwerkprojekte 90 %. Letztere werden jedoch ausschließlich über thematische Förderaufrufe vom TMIL initiiert. Förderschwerpunkte sind:
- klima-, ressourcen- und umweltschonende sowie tierwohlgerechte Landwirtschaft und Landnutzung
- Minderung der Auswirkungen oder Anpassung an den Klimawandel
- Zusammenarbeit zum Schutz und zur Steigerung der biologischen Vielfalt
- Zusammenarbeit zur Fachkräftesicherung (einschließlich Nachwuchsgewinnung) in der Land- und Forstwirtschaft, Bildungs- und Informationsmaßnahmen zur Verbraucheraufklärung und zur Verbesserung des Images in der Land- und Forstwirtschaft
- Digitalisierung der Landwirtschaft
- Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote
- Etablierung und Unterstützung der Sozialen und Solidarischen Landwirtschaft
- Etablierung, Ausbau oder Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten
Ähnlich wie bei der Innovationsförderung steht auch für Förderung der Zusammenarbeit ein breites Themenband zur Verfügung. Das Budget für die Förderung umfasst insgesamt 7,5 Mio. Euro und setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie Antragstermine können auf der Internetseite der Bewilligungsstelle der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingesehen werden.
Richtlinie Innovationsförderung (IFL)

Aufbauend auf den guten Erfahrungen aus der Förderphase 2014 – 2022 und unter Berücksichtigung von Hinweisen und Anregungen der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Projektträgern wird die Förderung von Innovationen in ähnlicher Form (zweistufiges Verfahren mit Feststellen des Innovationspotentials und Beantragung der Förderung) weitergeführt. Neu ist ein erhöhter Fördersatz von 90 % anstelle von bisher 80 %. Darüber hinaus kann auch die Vorbereitung von Innovationsprojekten erstmalig unterstützt werden. Thematisch müssen die Projekte mindestens zum Erreichen eines der folgenden spezifischen Ziele des Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 beitragen:
- Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Krisenfestigkeit
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette und Marktstrukturförderung
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Förderung nachhaltiger Energie
- Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft
- Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
- Förderung der Biowirtschaft und nachhaltiger Forstwirtschaft
- gesellschaftliche Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, Lebensmittelabfälle sowie Tierschutz
- Förderung der Weitergabe von Wissen, Innovationen und Digitalisierung über Vernetzung in der Landwirtschaft.
Damit steht wieder ein breites Themenspektrum für Projekte mit Innovationspotential zur Verfügung, welches unterstützt wird. Das Budget für die Förderung umfasst insgesamt 7,5 Mio. Euro und setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.

Weitere Informationen
Die detaillierten Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie Antragstermine können auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingesehen werden.
Website: Thüringer Aufbaubank
Informationen zu unserer Innovationsförderung sowie eine Übersicht zu den bisher geförderten Projekten finden Sie hier.
Das TMWLLR stellt zur Vorbereitung und Durchführung der Innovationsprojekte ein Beratungs- und Begleitangebot in Form eines Innovationsdientleisters am Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zur Verfügung.
E-Mail: Innovationsdienstleister
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