Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse
Erzeugerorganisationen bündeln das Angebot der Produzenten und werden über den Betriebsfond für eine Reihe von Aktivitäten gefördert.
Anerkannte Erzeugergemeinschaften (EO) für Obst und Gemüse mit operationellen Programmen können über die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) gefördert werden. EO nehmen eine wichtige Rolle als Mittler zwischen Erzeugung und Absatz ein, sie bündeln die Produktion und stärken die Marktposition der Erzeuger. Die Förderung von EO liegt im besonderen gesellschaftlichen Interesse, das sie die regionale Produktion von Obst und Gemüse stärken.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ziele der Förderung
- Erhöhung der Angebotskonzentration und Verbesserung der Wettbewerbsposition
- Verbesserung der Marktorientierung des Obst- und Gemüsesektors
- Steigerung und Erhaltung der Produktqualität sowie Effizienzsteigerung in Produktion und Vermarktung
- Ressourcenschonende Erzeugung und Vermarktung
Zuwendungsempfänger
Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse, die nach Art. 152 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannt sind.
Fördervoraussetzungen
- Erfüllung der Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation
- Einrichtung eines Betriebsfonds zur Finanzierung des operationellen Programms
- Erarbeitung und Durchführung eines operationellen Programms zur Erreichung der Förderziele auf Grundlage der aktuellen Fassung der "Nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme für Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland"
- Genehmigung durch die zuständige Behörde
Was wird gefördert?
Aktionen, die durch die Erzeugerorganisation im Rahmen der genehmigten operationellen Programme durchgeführt werden, wie beispielsweise:
- Aktionen zur Produktionsplanung sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
- Aktionen zur Verbesserung der Vermarktung
- Weiterbildung und Beratung
- Forschungs- und Versuchsvorhaben
- Umweltaktionen
- Krisenprävention und Krisenmanagement
Höhe der Förderung
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten des operationellen Programms. Bei den Beihilfen handelt es sich um EU-Haushaltsmittel ohne nationale Kofinanzierung. Die Höhe der Beihilfen ist begrenzt auf maximal 4,1 Prozent des Wertes der vermarkteten Erzeugung der Erzeugerorganisation.

Kontakt
Referat 54
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Tel.: 0361 57 40 41-0
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