Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP)
Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs. Die Ausgleichszulage für benachteiligte sowie für spezifische Gebiete ist an die Verpflichtungen der Konditionalität geknüpft.
Die Finanzierung der Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete (AGZ, SPG) erfolgt durch EU-Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus der 2. Säule sowie durch Bund und Land. Der Erschwernisausgleich für den Verzicht von Pflanzenschutzmitteln in Teilen der Natura 2000-Gebiete (EAP) wird hingegen ausschließlich über Bundes- und Landesmittel finanziert.
Überblick über Ausgleichszulagen
Konditionalität
Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen der 1. Säule sowie von flächen- und tierbezogenen Zahlungen der 2. Säule. Die Konditionalität setzt sich aus 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und 9 Standards für den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zusammen und umfasst die Bereiche Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz.
Verstöße können je nach Art, Dauer und Schwere zu einer prozentualen Kürzung der Auszahlung für die jeweilige Fördermaßnahme führen.
Antragstellung
Die Beantragung der Ausgleichszulage erfolgt im Rahmen der Sammelantragstellung online über das Agrarportal PORTIA. Anträge können jährlich bis zum 15. Mai gestellt werden. Die zuständigen Behörden sind die Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Informationen und Antragstellung
Thüringer Betriebe, die Flächen außerhalb Thüringens bewirtschaften, müssen diese Flächen digital in der Antragssoftware des zugehörigen Bundeslandes ausweisen. Dabei sind die Einreichungsvorschriften des zugehörigen Bundeslandes zu beachten. Die Flächen sind Bestandteil des in Thüringen eingereichten Sammelantrags.

Weitere Informationen
FAQ-Liste zu GAP-Schulungen
Flächenreferenz, Gebietskulissen und andere Karten
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