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Regionalbudget

Zur Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung können die Regionalen Aktionsgruppen LEADER jährlich ein Regionalbudget beantragen, um Kleinprojekte (bis 20.000 €) in ihrer Region zu fördern. Die Zuwendung wird an die Projektträger (Vereine, Gemeinde, Privatpersonen etc.) weitergeleitet.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 (FR ILE/REVIT ab 2023).

Das Wichtigste im Überblick

  • Antragsberechtigt sind die Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAGn/ Erstempfänger). Diese können jährlich beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum eine Zuwendung in Form des Regionalbudgets von maximal 180.000 € beantragen. Einschließlich des von den RAGn zu tragenden Eigenanteils von 10 % steht den RAGn damit ein Regionalbudget bis zu 200.000 € jährlich zur Verfügung, das an die Träger der Kleinprojekte (sogenannte Letztempfänger) weitergeleitet wird.

    Die Weiterleitung der Zuwendung an die Letztempfänger erfolgt nach einem Aufruf der RAGn (auf deren Webseite) und nach der Projektauswahl durch ein Entscheidungsgremium der RAGn. Nach Auswahl der Kleinprojekte schließen die RAGn einen privatrechtlichen Vertrag mit den Letztempfängern, in dem die Gewährung und Abwicklung der Zuwendung zwischen Erst- und Letztempfänger geregelt wird.

    Antragsberechtigte Letztempfänger sind

    • juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine,
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Kommunen,
    • natürliche Personen und
    • Personengesellschaften/Unternehmen.
  • Förderfähig sind Kleinprojekte mit Gesamtausgaben von maximal 20.000 €,

    • die der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der zuständigen RAG entsprechen,
    • im Gebiet der jeweiligen RAG liegen und
    • mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde.

    Daneben sind die Vorgaben der jeweiligen RAGn im Aufruf zu beachten.

  • Die Kleinprojekte müssen unter Berücksichtigung

    • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
    • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
    • der Anpassung an den Klimawandel, Belange der Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
    • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
    • der demografischen Entwicklung sowie
    • der Digitalisierung

    den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

  • Die Förderquote für Letztempfänger beträgt 80 % der förderfähigen Kosten, das heißt maximal 16.000 €.

  • Die Umsetzung des Kleinprojekts muss im Bewilligungsjahr und bis zum im Aufruf der RAGn angegebenen Termin erfolgen.

    Mit der Umsetzung des Kleinprojekts darf vor Abschluss des Vertrages zwischen Erstempfänger und Letztempfänger noch nicht begonnen worden sein.

    • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
    • der Landankauf,
    • Kauf von Tieren,
    • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
    • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
    • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
    • laufender Betrieb,
    • Unterhaltung,
    • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
    • einzelbetriebliche Beratung,
    • Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Regionalmanagements,
    • Personalleistungen,
    • gebrauchte Gegenstände.
  • Die Umsetzung des Kleinprojekts muss im Bewilligungsjahr und bis zum im Aufruf der RAGn angegebenen Termin erfolgen.

Kontakt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum                                  

Zweigstelle Stadtroda                                     
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda 

Tel.: +49 (0)361 57 4062 999                  
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
www.tlllr.thueringen.de

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