KULAP 2022 und KULAP 2014
KULAP 2022 ist das „Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege“ als Bestandteil des GAP Strategieplanes für Deutschland. Bei einer Teilnahme verpflichten sich landwirtschaftliche Unternehmen für einen i.d.R. 5-jährigen Zeitraum, bestimmte Maßnahmen einzuhalten, deren Anforderungen (Zuwendungsvoraussetzungen) über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs. Neben den Zuwendungsvoraussetzungen sind auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.
Das Programm wird mit EU-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus der 2. Säule sowie mit Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Im Vorgängerprogramm KULAP 2014 können keine Neuverpflichtungen mehr eingegangen werden. Jedoch ist beim ökologischen Landbau bei noch laufenden Verpfichtungen eine Ausdehnung der Verpflichtungsfläche möglich.

Informationen zum Förderprogramm KULAP 2022
Förderrichtlinie und Ihre Anlagen
- 1. VV zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP2022
- Förderrichtlinie KULAP2022 nichtamtl. konsolidierte Fassung
- Anlage 1 - Übersicht der KULAP-Maßnahmen (barrierefrei)
- Anlage 2 - Förderkatalog KULAP 2022 (barrierefrei)
- Anlage 3 - Kombinationstabellen (barrierearm)
- Anlage 4 - Maßnahmenwechsel (barrierefrei)
- Anlage 5 - Entsprechungstabelle (barrierefrei)
- Anlage 6 - Schlüssel für die Berechnung der Großvieheinheiten (barrierefrei)
- Anlage 7 - Aussaat- und Blühmischungen (Maßnahmen F2 und F3)
- Anlage 8 - Kennartenkatalog "Artenreiches Grünland" (Maßnahme K)
- Anlage 9 - Definitionen im Sinne der Richtlinie KULAP 2022 (barrierefrei)
- Anlage 10 - Kulturartenkatalog Schlagteilung - Maßnahme SG (barrierefrei)
- Anlage 11 - Kulturartengruppen Erosionsmaßnahmen - Maßnahme E (barrierefrei)
- Anlage 12 - Dokumentation der Bewirtschaftungsmaßnahmen
- Anlage 13 - Sanktionen bei Verstößen (barrierefrei)
Informationen zum Förderprogramm KULAP 2014
Förderrichtlinie und Anlagen
- Förderrichtlinie KULAP 2014
- Anlage 1 - Übersicht der KULAP-Maßnahmen
- Anlage 2 - Förderkatalog KULAP 2014
- Anlage 3 - Kombinationstabellen Teil 1
- Anlage 3 - Kombinationstabelle Teil 2
- Anlage 4 - Entsprechungstabelle
- Anlage 5 - Schlüssel für die Berechnung der Großvieheinheiten
- Anlage 6 - Aussaat- und Blühmischungen (Maßnahmen F2 und F3)
- Anlage 7 - Definitionen im Sinne der Richtlinie KULAP 2014
- Anlage 8 - Sanktionen bei Verstößen KULAP 2014
Weitere Unterlagen
Konditionalität
Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen der 1. Säule sowie von flächen- und tierbezogenen Zahlungen der 2. Säule. Die Konditionalität setzt sich aus 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und 9 Standards für den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zusammen und umfasst die Bereiche Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz.
Verstöße können je nach Art, Dauer und Schwere zu einer prozentualen Kürzung der Auszahlung für die jeweilige Fördermaßnahme führen.
Antragstellung
Die KULAP-Beantragung erfolgt im Rahmen der Sammelantragstellung online über das Agrarportal PORTIA.
Anträge auf die Genehmigung der gewählten Maßnahmen können vor Beginn des Verpflichtungszeitraums gestellt werden.
Auszahlungsanträge für laufende Maßnahmen müssen jährlich gestellt werden, um fortlaufend die Förderung zu erhalten.
Im Jahr 2023 war der Antragszeitraum für die Genehmigung und die Auszahlung der 4. April bis 15. Mai. Für 2024 werden die Termine noch bekannt gegeben. Der voraussichtliche Zeitraum ist Anfang April bis 15. Mai 2024.
Die zuständigen Behörden sind die Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Thüringer Betriebe, die Flächen außerhalb Thüringens bewirtschaften, müssen diese Flächen digital in der Antragssoftware des zugehörigen Bundeslandes ausweisen. Dabei sind die Einreichungsvorschriften des zugehörigen Bundeslandes zu beachten. Die Flächen sind Bestandteil des in Thüringen eingereichten Sammelantrags.
Weiterführende Links
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