Ernährungsnotfallvorsorge
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln erfolgt in Deutschland grundsätzlich über den freien Markt. Es sind aber Fälle denkbar, in denen die Versorgung auf diesem Wege nicht mehr möglich ist.
Die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge hat daher die Aufgabe, im Verteidigungs- und Spannungsfall sowie im Falle einer nichtmilitärisch bedingten Versorgungskrise die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch hoheitliche Maßnahmen sicherzustellen. Hierfür sind bereits heute alle notwendigen Vorkehrungen für eine ausreichende Versorgung zu treffen.
Private Vorsorge
Haben Sie schon einmal über private Vorsorge nachgedacht?
Naturkatastrophen, großflächiger Stromausfall, sogar Quarantäne sind Beispiele möglicher Gründe für eine private Bevorratung.
Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Dieser sollte pro Person für mindestens sieben Tage, idealerweise zehn Tage, angelegt werden. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien.
Welche Mengen pro Haushalt erforderlich sind, kann anhand der folgenden Vorratstabellen ermittelt werden.
Vorratstabelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (PDF, 95 KB)
Vorratstabelle vegetarisch des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (PDF, 93 KB)
Staatliche Vorsorge
Die Bundesregierung hat als rechtliche Grundlagen das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 772) sowie die Thüringer Verordnung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG-Datenübermittlungsverordnung - ESVGDüV vom 09. März 2023) geschaffen.
Durch das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) soll im Verteidigungs- und Spannungsfall sowie im Falle einer nichtmilitärisch bedingten Versorgungskrise eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ermöglicht werden.
Eine nichtmilitärisch bedingte Versorgungskrise kann infolge einer Naturkatastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles, einer Sabotagehandlung, einer wirtschaftlichen Krisenlage oder eines sonstigen vergleichbaren Ereignisses eintreten. Die ESVG-Datenübermittlungsverordnung (ESVGDüV) dient der Bestimmung der Daten, deren Übermittlung nach dem ESVG berechtigten Behörden angefordert werden können . Weiterhin regelt sie die Art und Form der jeweiligen Datenübermittlung.
Was der Staat zur Sicherstellung der Ernährung unternimmt, können Sie auf www.ernaehrungsvorsorge.de erfahren.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist zuständig für die Ernährungsnotfallvorsorge in Thüringen.
Ansprechpartner für Ernährungsnotfallvorsorge in den kreisfreien Städten
Stadt | Anschrift | Telefon-Nr. |
|---|---|---|
Erfurt |
Stadtverwaltung Erfurt | 0361 / 7 41 50 31 |
Gera |
Stadtverwaltung Gera | 0365 / 8 38 35 71 |
Jena |
Stadtverwaltung Jena | 03641 / 40 42 32 |
Suhl |
Stadtverwaltung Suhl | 03681 / 74 29 92 |
Weimar |
Stadtverwaltung Weimar |
03643 / 55 55 12 03643 |
Ansprechpartner für Ernährungsnotfallvorsorge in den Landkreisen:
Landkreis | Anschrift | Telefon-Nr. |
|---|---|---|
Altenburger Land |
Landratsamt Altenburger Land | 03447 / 58 61 17 |
Eichsfeld |
Landkreis Eichsfeld | 03606 / 6 50 32 37 |
Gotha |
Landratsamt Gotha | 03621 / 21 45 30 |
Greiz |
Landratsamt Greiz | 03661 / 87 66 37 |
Hildburghausen |
Landratsamt Hildburghausen | 03685 / 44 53 23 |
Ilm-Kreis |
Landratsamt Ilm-Kreis | 03628 / 73 88 57 |
Kyffhäuserkreis |
Landratsamt Kyffhäuserkreis | 03632 / 74 11 80 |
Nordhausen |
Landratsamt Nordhausen | 03631 / 9 11 16 02 |
Saale-Holzland-Kreis |
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | 036691 / 7 09 08 |
Saale-Orla-Kreis |
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 03663 / 48 85 74 |
Saalfeld-Rudolstadt |
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | 03672 / 82 37 35 |
Schmalkalden-Meiningen |
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen | 03693 / 4 85 81 17 |
Sömmerda |
Landratsamt Sömmerda | 03634 / 68 88 13 |
Sonneberg |
Landratsamt Sonneberg | 03675 / 87 14 49 |
Unstrut-Hainich-Kreis |
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | 03601 / 80 25 23 |
Wartburgkreis |
Landratsamt Wartburgkreis | 03695 / 61 59 25 |
Weimarer Land |
Landratsamt Weimarer Land |
03644 / 54 03 00 |

Kontakt
Referatsgruppe 4A4 - Tierische Erzeugung und Markt, Agrarvermarktung, Gesunde Ernährung
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Max-Reger-Str. 4 - 8
99097 Erfurt
Referatsgruppe 4A4 Tierische Erzeugung und Markt, Agrarvermarktung, Gesunde Ernährung
Tel.: +49 (0) 361 / 5 74 11 1000
Fax: +49 (0) 361 / 5 74 19 9609
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 42
Tel.: +49 (0) 361 / 5 74 04 1000
Fax: +49 (0) 361 / 5 74 06 2825
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