HJAV
Liebe Auszubildende und JAVen,
die Haupt- Jugend- und Auszubildenden-Vertretung, kurz HJAV genannt, ist ein Gremium, dass derzeit aus 3 Mitgliedern besteht. Wir fungieren als Interessenvertretung für Auszubildende aller öffentlichen Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Hochschulen. Als Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um eure Ausbildung / Arbeit streben wir immer an, eine Lösung zu finden und vertreten dich mit viel Engagement, Kompetenz und Power.
Ihr habt uns zur neuen HJAV gewählt und dafür möchten wir euch recht herzlich danken.
Im Folgenden erhaltet ihr weitere Informationen zu jedem Mitglied und einen Einblick in unsere Arbeit.
Vorsitzender
Nils Frunzke
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Hausmeister
E-Mail nils.frunzke(at)uni-jena.de
stellvertretender Vorsitzender
Philipp Neugum
TU Ilmenau
Auszubildender zum Industriemechaniker
E-Mail philipp.neugum(at)tu-ilmenau.de
Mitglieder
Tom Simon
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienst
E-Mail tom.simon(at)uni-jena.de
Aufgaben
Die Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung im Geschäftsbereich des TMWWDG mit Zuständigkeit für alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.
Für Probleme vor Ort sind die JAVen zuständig. Mit den Azubis der Dienststellen, in denen keine JAV existiert, stehen wir im direkten Kontakt. Wir sind für behördenübergreifende Ausbildungsfragen und -problematiken zuständig.
Hier einige Beispiele:
- Auswahl und Einstellung von Nachwuchskräften
- Entgegennahme von Anregungen, Problemen und Beschwerden am Arbeits- und Ausbildungsplatz
- Überwachung ob Ausbildung qualifiziert, zukunftsorientiert und sinnvoll ist
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und
Verwaltungsanordnungen zugunsten der Beschäftigten - Wahrnehmung der individuellen Interessenvertretung
- Überwachung der Einhaltung der Rechte und Pflichten von den Auszubildenden
- Teilnahme an Kritikgesprächen
- Durchführung von Sitzungen der HJAV
- Durchführung von Jugendversammlungen und Auszubildendenversammlungen
- Teilnahme an Sitzungen des Hauptpersonalrates
- Übernahme nach der Ausbildung
- Anregungen und Empfehlungen geben, z. B. für einheitliche Beurteilungen der Azubis und einheitliche
Regelungen im Geschäftsbereich bei der befristeten Übernahme von Azubis - Einbringen von Fragen der Ausbildung in die Sitzungen des Hauptpersonalrats
- Beratung und Unterstützung der JAVen bei der Lösung von Problemen
Neben den allgemeinen Aufgaben nach § 61 ThürPersVG kann und soll sich die HJAV um nahezu alles kümmern, was Jugendliche und Auszubildende im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Dienststelle berührt. Die anfallenden Probleme sind so vielschichtig, dass eine abschließende Aufzählung aller Aufgaben im Gesetz gar nicht möglich wäre und daher auch nicht erfolgt ist.
(in Anlehnung an § 61 ThürPersVG i.V.m. Arbeitshilfe zum ThürPersVG)