Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Staatssekretär Malsch zum Thüringer Flächenregister: Nutzung bleibt freiwillig!


Landtagsausschuss behandelt Petition vom Mai 2024 – Neue Landesregierung hat Forderung bereits erfüllt

Die Nutzung des Flächenregisters für die Thüringer Landwirtschaft ist und bleibt freiwillig. Das hat Thüringens Agrarstaatssekretär Marcus Malsch heute noch einmal unterstrichen. Mit Blick auf eine geplante Protestaktion des Thüringer Bauernverbands (TBV) am morgigen Donnerstag vor dem Thüringer Landtag sagte Malsch: „Bei der Landesregierung rennen die Landwirte mit ihrer Forderung offene Türen ein. Das Land wird weiterhin keinen Thüringer Betrieb zwingen, bei der Beantragung von Fördermitteln das Flächenregister zu nutzen, wenn er das nicht möchte.“ Das gelte explizit auch für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), in dem weiterhin alternative Programme zur Erfüllung von Nachweispflichten zugelassen sind. Am Donnerstag befasst sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags mit einer Initiative zur „Verschiebung der Einführung des Flächenregisters für landwirtschaftliche Betriebe“. Die Petition der Interessengemeinschaft der Betriebe in benachteiligten Gebieten (IG BENA), die noch aus dem Mai 2024 stammt, ist durch die Entscheidung der Landesregierung, die Nutzung des Flächenregisters freizustellen, bereits erfüllt.
 
Der Bürokratieabbau für die Landwirte habe für die Landesregierung oberste Priorität, so der Staatssekretär weiter. Nach einem früheren Bericht der Bundesregierung belaufen sich die Bürokratiekosten für die deutsche Landwirtschaft auf mehr als 600 Millionen Euro jährlich – auf Thüringen dürfte davon immer noch ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag entfallen. Eine Reduktion dieser Kosten könne beispielsweise durch eine Verringerung oder den Wegfall von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die Vermeidung der Mehrfacherfassung von Daten, aber eben auch durch eine bessere Verknüpfung von Daten und Datenbanken erreicht werden.
 
Gerade dieses Ziel einer vereinfachten Dateneingabe verfolgt auch das Thüringer Flächenregister. „Ziel ist es, dass notwendige Daten nur noch einmal erfasst werden müssen und dann für alle Anträge, Berichte und Anwendungen zur Verfügung stehen“, so Malsch. Dass es in der Vergangenheit Probleme mit der Funktionalität des Registers und der Datenübernahme aus anderen Ackerschlagkarteien gegeben habe, sei bekannt, sagte der Staatssekretär. „Das Land arbeitet daran, diese digitalen Kinderkrankheiten abzustellen. Wir hoffen, dass sich künftig mehr und mehr Betriebe von den Vorteilen einer einheitlichen digitalen Lösung für die Erfassung landwirtschaftlicher Daten überzeugen lassen.“ Dazu müsse sich das Angebot in der betrieblichen Praxis bewähren und durchsetzen. „Das heißt: Die vollumfängliche Funktionalität muss gewährleistet werden, und Datenübernahmen aus gängigen Schlagkarteien müssen fehlerfrei möglich sein.“ Um dieses Ziel zu erreichen, hatte sich Ministerin Colette Boos-John gemeinsam mit dem Staatssekretär bereits Anfang Februar mit dem vom Land beauftragten Software-Dienstleister Ibykus AG getroffen, um das weitere Vorgehen beim Flächenregister zu besprechen. Die Umsetzung der notwendigen Verbesserungen solle nun mit Hochdruck erfolgen, so Malsch.
 
 
Hintergrund:
 
Das Flächenregister ist eine Datenbank im zentralen Thüringer Agrarförderportal PORTIA, in der acker- und pflanzenbauliche Daten gesammelt, aufbereitet und weitergeleitet werden können. Formulare können damit bereits vorausgefüllt und Mehrfacheingaben reduziert werden. Wie in einer Ackerschlagkartei können hier alle landwirtschaftlichen Anbau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erfasst werden. Beim Flächenregister handelt es sich um freiwilliges und kostenfreies Angebot des Landes. 


Stephan Krauß
Pressesprecher
 

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge