Hochschulpolitik
Hochschulentwicklung und -finanzierung
Erklärtes Ziel der Thüringer Hochschulpolitik ist die Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen. Die Grundlagen für die Planung und Steuerung der Hochschulentwicklung für die staatlichen Hochschulen sind im Thüringer Hochschulgesetz, Paragrafen 12 und 13, geregelt.
Auf Basis der Hochschulentwicklungsplanung des Landes und der Struktur- und Entwicklungsplanungen der Hochschulen werden zwischen dem Land und den Hochschulen mehrjährige Rahmenvereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen regeln die staatliche Hochschulfinanzierung und legen die Ziele zur strukturellen und strategischen Entwicklung der Hochschulen fest. Um diese Ziele zu erreichen, sichert der Freistaat Thüringen den staatlichen Hochschulen jährlich eine Grundfinanzierung zu. Deren Höhe wird, basierend auf der im Land vereinbarten Rahmenvereinbarung, jeweils hochschulindividuell in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen für mehrere Jahre festgelegt. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen messbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen fest.
Die aktuell geltende Hochschulentwicklungsplanung, die "Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025", endet – wie auch die derzeitige Rahmenvereinbarung V (2021–2025) – mit Ablauf des Jahres 2025. Vor Abfassung neuer Leitlinien hat eine vom Wissenschaftsministerium und der Thüringer Landespräsidentenkonferenz in Abstimmung mit der Landeswissenschaftskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe zur Mitte des Jahres 2023 ihre "Empfehlungen zur Hochschulentwicklung in Thüringen 2030+" vorgelegt. Die Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um zur Vorbereitung der weiteren Hochschulentwicklungsplanung des Landes einen breitangelegten Austausch über die zukünftige Hochschullandschaft in Thüringen zu ermöglichen.
Für den Zeitraum ab 2026 hat das Wissenschaftsministerium auf Grundlage dieser Empfehlungen die „Leitlinien für die Hochschulentwicklung in Thüringen 2026-2030“ vorgelegt. Auf deren Basis werden bis zum Jahresende 2025 mit den Hochschulen die Modalitäten der Rahmenvereinbarung VI und der dann ebenfalls neu abzuschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen verhandelt.
Die Leitlinien stellen neben den für die Zukunft zu erwartenden Rahmenbedingungen zunächst die landespolitischen Erwartungen an das Thüringer Hochschulsystem dar. Sie legen u.a. einen besonderen Schwerpunkt auf Entwicklungsziele im Zusammenhang mit der Rolle der Hochschulen in der Gesellschaft, der Sicherung und Weiterentwicklung eines attraktiven Studienangebots, der Sicherung des Fachkräftebedarfs und Guter Arbeit, der Digitalisierung, Chancengleichheit und Diversität, Weiterbildungsangeboten sowie der Ausgestaltung von Kooperationen. Mit den Leitlinien liegt eine Hochschulentwicklungsplanung vor, die trotz erwartbar herausfordernder Rahmenbedingungen Wege für die weitere Entwicklung Thüringens zu einem Hochschul- und Wissenschaftsstandort mit Exzellenz in Forschung, Lehre und Transfer aufweist.
Rahmenvereinbarung V
Seit 2016 steigert der Freistaat Thüringen die jährliche Grundfinanzierung seiner Hochschulen um jeweils drei Prozent, um die erwartbaren wissenschaftsspezifischen Kosten- und Tarifsteigerungen auszugleichen. Zusätzlich stehen den Hochschulen Mittel in Höhe von einem Prozent des Finanzvolumens der Rahmenvereinbarung aus dem Strategie- und Innovationsbudget zur Verfügung.
Am 3. September 2020 haben Land und Hochschulen die vom Thüringer Landtag bestätigte Rahmenvereinbarung V unterzeichnet. Damit haben sie die Finanzierung und die Entwicklungsziele für die Hochschulen von 2021 bis 2025 festgeschrieben. Die neue Rahmenvereinbarung bietet weiterhin beste Bedingungen für Forschung und Lehre in Thüringen: Die jährlichen Ausgaben aus dem Landeshaushalt für den Hochschulbereich steigen im Zeitraum der Rahmenvereinbarung V von gut 477 Mio. Euro im Jahr 2020, dem letzten Jahr der Rahmenvereinbarung IV, auf gut 580 Mio. Euro im Jahr 2025. Das Finanzvolumen der Rahmenvereinbarung V liegt damit im Zeitraum 2020–2025 bei insgesamt rund 2,7 Mrd. Euro.
Für den Zeitraum bis 2025 wurden in der Rahmenvereinbarung V konkrete Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen vereinbart. So sollen u. a.
- die Ingenieurwissenschaften mit Hilfe einer strategischen Allianz hochschulübergreifend weiterentwickelt,
- eine bedarfsorientierte Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt,
- die Digitalisierung in Forschung und Lehre sowie in der Hochschulverwaltung weiter ausgebaut,
- gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal geschaffen und
- die Profilbildung und Kooperation der einzelnen Hochschulen vertieft und auf diese Weise
- die Qualität von Forschung und Lehre erhöht und der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft weiter ausgebaut werden.
Ziel- und Leistungsvereinbarungen
Die Aufteilung der in der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Mittel auf die Vereinbarungsbudgets der Hochschulen wird über hochschulindividuelle Ziel- und Leistungsvereinbarungen gesteuert, die das Wissenschaftsministerium mit jeder Hochschule für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung V abgeschlossen hat. 90 Prozent dieses Budgets – das Grundbudget – werden den Hochschulen als feste Zuweisungen des Landes über den gesamten Zeitraum von 2020 bis 2025 gewährt. Die übrigen 10 Prozent – das Leistungsbudget – sind abhängig davon, ob eine Hochschule die vereinbarten Ziele erreicht und die vereinbarten Leistungen erbringt.
Ende 2020 wurden die Vereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und den zehn Hochschulen abgeschlossen. Zudem hat das Wissenschaftsministerium eine Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Universitätsklinikum Jena (UKJ) für die Jahre 2021 bis 2025 abgeschlossen.
Hochschulpakt 2020 und Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Zusätzlich zu den Mitteln des Landes erhalten die Thüringer Hochschulen Mittel aus Bund-Länder-Programmen. Im Dezember 2014 wurde mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern die weitere Fortsetzung des Hochschulpakts bis 2020 beschlossen. Mit dem Hochschulpakt 2020 wollen Bund und Länder Impulse für die Zukunftsvorsorge bis in das nächste Jahrzehnt setzen. Dabei soll dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt begegnet und zugleich der steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium gewährleistet werden.
Thüringen hatte sich vor dem Hintergrund der prognostizierten ungleichen Entwicklung bei den Studienanfängerzahlen in den neuen und den alten Ländern verpflichtet, die vorhandenen Studienanfängerzahlen weitgehend zu halten. In dem für die Jahre 2021 bis 2023 (Ausfinanzierungsphase) für die laufenden Vorhaben fortgeschriebenen Thüringer Programm zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 sind die Regelungen zur Verteilung der Bundesmittel zusammengefasst. Ab dem Jahr 2021 neu hinzugekommen sind die hochschulpaktfinanzierten Programmteile
- Sonderfonds „HochschullehreDigital-Extra II“
- HOCHSCHULE INTERNATIONALER
- Inklusive Hochschulen Thüringen
- StudiumThüringenPlus
- CoronaStudierendenHilfe
Bund und Länder haben im Juni 2019 den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen, die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Die dauerhafte Förderung der Hochschulen durch Bund und Länder über den Zukunftsvertrag gilt seit 2021 und ist unbefristet. Gleichzeitig werden die Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht erhalten. Von besseren Studienbedingungen und einer höheren Lehrqualität werden auch die Studierenden in Thüringen profitieren. Jedes Land hat in einer Verpflichtungserklärung dargelegt, wie es den Zukunftsvertrag umsetzen wird.
Thüringen wird voraussichtlich nach dem Ende der Ausfinanzierungsphase des Hochschulpakts 2020 in den Jahren bis 2027 jährlich gut 40 Millionen Euro Bundesmittel für seine Hochschulen erhalten. Die Thüringer Verpflichtungserklärung zum Zukunftsvertrag sieht insbesondere Maßnahmen zum Erhalt der vorhandenen Ausbildungskapazitäten und zur Erhöhung des Anteils des unbefristet beschäftigten Lehrpersonals an den Hochschulen sowie zur Steigerung der Lehrqualität vor. Ferner ist die Förderung der Digitalisierung in Studium und Lehre sowie eine Schwerpunktsetzung in bestimmten Fächergruppen – u. a. in den Ingenieurwissenschaften, der Lehrerbildung und den Gesundheitswissenschaften – verankert. Die Verteilung der in den Zukunftsvertrag einbezogenen Bundes- und Landesmittel auf die Hochschulen und deren Verwendung sind im Thüringer Programm zur Umsetzung des Zukunftsvertrages sowie in den mit jeder der Thüringer Hochschulen zu deren Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossenen Ergänzungsvereinbarungen „Umsetzung Zukunftsvertrag“ geregelt.
Das Land stellt den Hochschulen gemäß Rahmenvereinbarung V die vom Bund bereitgestellten Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 und dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den Landesmitteln zur Verfügung. Die in den Zukunftsvertrag einbezogenen Landesmittel sind durch die Hochschulen aus ihren jeweiligen Vereinbarungsbudgets einzusetzen.
Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich (2021 bis 2025)
Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung der digitalen Transformation auch im Bereich der Hochschulen erarbeiteten 2017 das Wissenschaftsministerium und die Thüringer Hochschulen die „Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich“. Für den Geltungszeitraum der Rahmenvereinbarung V wurde die Strategie fortgeschrieben und im März 2021 beschlossen. Die Digitalstrategie für die Hochschulen umfasst insgesamt sieben Handlungsfelder:
1) Digitale Hochschullehre, 2) Digitale Qualifizierung in der Lehrerbildung, 3) Digitale Forschungsprozesse, 4) Open Access und die Lizenzierung elektronischer Informationsressourcen, 5) Forschungsinformationssysteme und Wissenstransfer, 6) Digitalisierung in der Hochschulverwaltung, 7) Digitale Infrastruktur für die Thüringer Hochschulen.
Digitalstrategie der Thüringer Hochschulen (2021-2025) (PDF, barrierefrei)
Ansprechpartner
Strategien und Rahmenvereinbarung
Ziel- und Leistungsvereinbarungen
- Universität Erfurt (PDF, barrierefrei)
- Technische Universität Ilmenau (PDF, barrierefrei)
- Friedrich-Schiller-Universität Jena (PDF, barrierefrei)
- Bauhaus-Universität Weimar (PDF, barrierefrei)
- Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar (PDF, barrierefrei)
- Fachhochschule Erfurt (PDF, barrierefrei)
- Ernst-Abbe-Hochschule Jena (PDF, barrierefrei)
- Hochschule Nordhausen (PDF, barrierefrei)
- Hochschule Schmalkalden (PDF, barrierefrei)
- Duale Hochschule Gera-Eisenach (PDF, barrierefrei)
- Universitätsklinikum Jena (PDF, barrierefrei)
Hochschulpakt und Zukunftsvertrag
- BMBF - Hochschulpakt 2020
- Thüringer Programm zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 (für die Jahre 2021 bis 2023) (PDF, barrierefrei)
- BMBF - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
- Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum Zukunftsvertrag (PDF, barrierefrei)
- Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum Zukunftsvertrag (PDF, barrierefrei)
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