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Boos-John: 217 Millionen Euro Agrarzahlungen bis Ende 2024 vollständig an Thüringer Landwirte ausgezahlt


Planungssicherheit für Agrarbetriebe und Stabilität für den ländlichen Raum durch Mittel aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik

Die Direkt- und Ausgleichszahlungen aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) fließen auch in diesem Jahr wieder rechtzeitig an die landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen. Das teilte Thüringens neue Agrarministerin Colette Boos-John heute mit. „Die Auszahlungen sind dank eines erneuten Kraftakts im Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum und in meinem Haus sichergestellt“, sagte die Ministerin. Damit erhielten die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit, um viele gerade zum Jahresende anfallende Ausgaben leisten zu können. „Das ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz unserer landwirtschaftlichen Betriebe und damit die Wertschöpfung in den ländlichen Regionen zu erhalten“, so Boos-John. Insgesamt erhalten in diesem Jahr 3.984 Landwirtschaftsbetriebe Agrarzahlungen im Umfang von 217 Millionen Euro.

Der Großteil dieser Summe – 196,7 Millionen Euro – entfällt auf Direktzahlungen. Diese stellen eine von der Produktion unabhängige Einkommensabsicherung für die Landwirte dar. Sie sind notwendig, weil die Unternehmen unter Weltmarktbedingungen viele über die eigentliche Nahrungs- und Rohstoffproduktion hinausgehende Leistungen für Wirtschaft und Umwelt erbringen, u.a. im Bereich der Nachhaltigkeit und ökologischen Bewirtschaftung, zur Erhaltung der Biodiversität im ländlichen Raum, bei der Förderung von Junglandwirten, zum Erhalt bestimmter Haltungsformen oder der Vielfalt von Pflanzenkulturen. So werden bspw. allein 64,3 Millionen Euro für freiwillige ökologische Leistungen bereitgestellt. Zudem werden 5,1 Millionen Euro als gekoppelte Mutterkuh-, Schaf- und Ziegenprämie gezahlt. 

Neben den Direktzahlungen erhalten 2.200 Betriebe zusätzlich Ausgleichszulagen in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro. Davon profitieren solche landwirtschaftlichen Betriebe, die Ackerflächen oder Grünland an naturbedingt ungünstigen Standorten bewirtschaften und deshalb geringere Erträge erzielen. Ohne Ausgleichszulage und damit ohne Bewirtschaftung besteht die Gefahr, dass sich die betroffenen Flächen zu Brachen entwickeln. 

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU war in den letzten Jahrzehnten mehrfach reformiert worden – zuletzt im Jahr 2023 –, um die Landwirtschaft in der EU bei der Bewältigung von Herausforderungen wie dem Klimawandel, der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen. Neue Regelungen, wie z.B. Erleichterungen bei den Kontrollen kleinerer Betriebe bis maximal zehn Hektar, wurden als Schritte zum Bürokratieabbau bereits umgesetzt. Die Herausforderung für die Thüringer Landwirtschaftsverwaltung bestand darin, diese Regelungen in kurzer Zeit umzusetzen und damit die rechtzeitige Auszahlung der Mittel sicherzustellen. Weitere Vereinfachungen wurden für die Direktzahlungen im Jahr 2025 bereits beschlossen.


Stephan Krauß
Pressesprecher
 

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