Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Boos-John: Förderprogramm InnoInvest wird ausgeweitet und vereinfacht


TMWLLR unterstützt Zukunftsinvestitionen im Mittelstand mit 40 Millionen Euro bis 2029

Mit dem Förderprogramm InnoInvest unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium seit 2022 kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen investieren. Bis 2029 stehen dafür noch rund 40 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung. Im Zuge seiner Entbürokratisierungsoffensive hat das Ministerium das Programm jetzt noch einmal deutlich vereinfacht und gleichzeitig den Adressatenkreis erweitert. Das neue InnoInvest ist zum 1. September gestartet.
 
„Mit InnoInvest wollen wir mittelständische Unternehmen in Thüringen dabei unterstützen, noch innovativer und wettbewerbsfähiger zu werden“, sagte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John. Neben neuen Produkten und Dienstleistungen werden z.B. auch neue Produktionsverfahren gefördert, die dazu beitragen, Produkte kostengünstiger oder ressourcenschonender herzustellen. „Dazu zählen auch Investitionen in Energieeffizienz oder die Einsparung von Energie“, so die Ministerin. Förderfähig sind aber auch die Umsetzung neuer Geschäftsmodelle oder Investitionen in die Digitalisierung von Prozessen und Verfahren.
 
In Zukunft sollen mehr Unternehmen von der Förderung profitieren. „Wir haben die förderfähigen Projektgrößen nach oben und unten kräftig ausgeweitet“, sagte Boos-John. Künftig können Vorhaben mit einem Volumen zwischen 5.000 und einer Million Euro unterstützt werden (bisher: zwischen 20.000 und 250.000 Euro), die mögliche Förderung wurde von 50.000 auf maximal 200.000 Euro erhöht. Mit der Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens auf 5.000 Euro bekämen auch kleine Unternehmen wie etwa Handwerksbetriebe die Möglichkeit, eine Unterstützung für ihre innovativen Vorhaben zu erhalten, so die Ministerin.
 
Besonders wichtig sei ihr gewesen, den Fördervollzug so einfach wie möglich zu halten, sagte Boos-John weiter. Der InnoInvest-Zuschuss werde deshalb als Pauschalbetrag ausgezahlt, der sich an festgelegten Intervallen der Ausgabenhöhe orientiert. Beispielsweise liegt die Förderung für Investitionsvorhaben am unteren Ende – d.h. zwischen 5.000 und 10.000 Euro – pauschal bei 2.500 Euro, am oberen Ende (800.000 bis 1 Million Euro) beim Maximalbetrag von 200.000 Euro. „Komplizierte Berechnungen von Förderhöhen auf Euro und Cent entfallen damit“, so die Ministerin.

Die gesamte Antragstellung und Förderabwicklung könne digital über das EFRE-Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) erfolgen. Zudem müssen keine Rechnungen eingereicht, sondern lediglich der Nachweis erbracht werden, dass die Investition wie beantragt umgesetzt wurde.
 
Zum Adressatenkreis der Förderung zählen neben Industrie, Handwerk und den produktionsnahen Dienstleistungen auch der Handel, das Gast- und Beherbergungsgewerbe, der Dienstleistungssektor, die Veranstaltungswirtschaft sowie wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freiberufler und Existenzgründer. Seit Start des Programms im Oktober 2022 haben bisher 230 Unternehmen Förderung in Höhe von 5,8 Millionen Euro erhalten und damit Investitionen im Umfang von 22 Millionen Euro umgesetzt.


Stephan Krauß
Pressesprecher
 

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge