Eine geplante Novelle des Bundesjagdgesetzes sieht vor, dass Wölfe künftig wieder einfacher bejagt werden dürfen. Der Bundesrat unterstützt den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, mahnt aber zugleich eine unbürokratischere Umsetzung an. Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John begrüßt die Unterstützung der Länder für das Vorhaben. „Die Ausbreitung des Wolfs stellt auch in Thüringen eine wachsende Herausforderung für die Weidetierhaltung dar“, sagte die Ministerin. „Deshalb ist es wichtig und überfällig, dass in Regionen, in denen es vermehrt zu Problemen mit dem Wolf kommt, leichter geeignete Gegenmaßnahmen bis hin zu Abschüssen einzelner Tiere ergriffen werden können.“
Hintergrund für die Gesetzesänderung ist eine Entscheidung des EU-Parlaments in Straßburg. Das hatte Anfang Mai 2025 beschlossen, den Schutzstatus für den Wolf in Artikel 17 der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken. Diese Änderung wird mit den geplanten Änderungen im Bundesjagd- und im Bundesnaturschutzgesetz in nationales Recht überführt. In seiner heutigen Stellungnahme bemängelt der Bundesrat jedoch, dass mit dem Gesetzesvorhaben Vorgaben aus Brüssel übererfüllt werden. Während das Europarecht lediglich verlangt, dass trotz die Bejagung ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes erhalten werden müsse, enthält der Gesetzentwurf weitergehende Vorgaben. Der Bundesrat regt daher an, die Bundesregierung solle daher die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren.
„Der Wolf ist ein geschütztes Wildtier und wird das auch bleiben“, sagte die Landwirtschaftsministerin weiter. „Aber seine Rückkehr darf nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko für die Landwirtschaft werden.“ Auch heimische Nutztiere müssten geschützt und betroffene Betriebe wirksam unterstützt werden können. „Deshalb ist es gut, dass der Bund jetzt handelt und dafür sorgt, dass der EU-Beschluss auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Nur mit einer differenzierten Bestandsregulierung lässt sich die regionale Landwirtschaft langfristig schützen.“
In Thüringen haben sich nach Angaben des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs (KWBL) aktuell drei Wolfsrudel und drei Wolfspaare mit insgesamt 25 bis 30 Tieren angesiedelt. Im vergangenen Jahr gab es nach KWBL-Information insgesamt 57 Wolfsrisse, bei denen 176 Nutztiere – überwiegend Schafe, Kälber, Dam- und Gatterwild – getötet wurden (vgl.: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Schadenereignisse/Schadensereignisse_2025_Stand_22.01.2026.pdf).
Stephan Krauß
Pressesprecher