Rückenwind für fleißige Bienen: Bis zum 30. September können Bienenzüchter in Thüringen wieder Geld aus der Imker-Förderung des Landes beantragen. Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Imkereierzeugnissen, zu Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Bienenzüchter sowie zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten und Stockfeinden. Pro Jahr stehen insgesamt 33.000 Euro aus EU- und Landesmitteln für diesen Zweck zur Verfügung.
„Bienen sind unverzichtbare Helfer für die Thüringer Landwirtschaft und wichtig für unsere heimischen Ökosysteme“, sagte Thüringens Agrarministerin Colette Boos-John. Deshalb sei es erfreulich, dass die Zahl der Imkereien und der Bienenvölker im Freistaat zuletzt wieder angestiegen sei. Im vergangenen Jahr waren in Thüringen 3.075 Imkerinnen und Imker registriert – rund 1.000 mehr als noch vor 15 Jahren. Derzeit werden im Freistaat etwa 23.000 Bienenvölker gehalten. Die Imker-Förderung sei ein kleines, aber zielgenaues Programm, mit dem das Land diese insgesamt positive Entwicklung zusätzlich unterstützen wolle.
Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Schutz der natürlichen Lebensräume der Bienen – unterstützt werden beispielsweise Jung- und Hobbyimker, praxisbezogene Forschung und Wissensvermittlung sowie gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Honiggewinnung und der Honigqualität. Dafür werden vom Landesverband der Thüringer Imker e.V. unter anderem Aus- und Fortbildungen zu Themen wie Auswertung von Zuchtleistung, Rechtsgrundlagen des Imkereiwesens und Anwendung von Imkerei-Techniken angeboten. Förderfähig sind beispielweise Kosten für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsprogrammen oder die Anschaffung und Instandhaltung von Techniken und Geräten zur Honiggewinnung oder zur Bestimmung der Honigqualität.
Antragsberechtigt sind in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und der Vermehrung von gesunden Bienenvölkern“ volljährige Imkerinnen und Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, Imker, die eine Patenschaft für Nachwuchsimker übernehmen sowie anerkannte Imker-Ausbildungsbetriebe. Ab sofort können die Fördermittel zwei Mal jährlich beantragt werden: jeweils vom 1. Januar bis zum 28. Februar und vom 1. August bis zum 30. September. Anträge sind an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) zu stellen. Pro Jahr können die Antragsteller Zuwendungen in Höhe von 250 bis 1.500 Euro aus der Imker-Förderung erhalten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises jeweils im Folgejahr.
Stephan Krauß
Pressesprecher