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Überregionale Forschungsförderung

Gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder

Bund und Länder können gemäß Artikel 91 b Abs. 1 Grundgesetz in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:

  • Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen, 
  • Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, 
  • Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.

Diesen Aufgaben widmen sich Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Sie wollen dabei ihre Zusammenarbeit weiter verstärken und streben eine enge Koordination bei gemeinsam berührenden Fragen auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. In der GWK sollen die großen wissenschaftspolitischen Fragestellungen erörtert und beschlossen werden, verbunden mit einer noch stärker strategisch orientierten Diskussion zu Fragen des Wissenschaftssystems insgesamt.

Der größte unabhängige Drittmittelgeber zur Förderung der Forschung in Deutschland ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Die DFG wird gemeinsam durch Bund und Länder finanziert.

Gegenstand der gemeinsamen Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder im Rahmen der GWK sind des Weiteren:

Nähere Informationen zur Bund-Länder-Forschungsförderung siehe: http://www.gwk-bonn.de

Ansprechpartner

Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Abteilung 5 - Forschung, Technologie 
und Innovation
Postfach 90 02 25
99105 Erfurt 
forschung@tmwwdg.thueringen.de

 

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