Rechtsvorschriften zur Berufsbildung
Oftmals ist es wichtig, sich auch die rechtlichen Grundlagen anzusehen.
Wenn Sie wissen, ob Sie z.B. ein Gesetz oder eine Prüfungsordnung aus dem Bereich der Berufsausbildung oder aus dem Bereich der Fortbildung suchen, werden Sie sicher bei nachfolgender Auswahl oder auch direkt auf den Seiten der Bildung zu einem Ergebnis kommen.
Für konkrete Anfragen können Sie sich auch an die Ausbildungsberater in den Landwirtschaftsämtern oder die
Fachschule für Agrarwirtschaft oder
Gartenbau wenden.
Rechtliche Grundlagen für die Berufsausbildung
Bundesregelungen
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Verordnung über die jeweilige Berufsausbildung zum ........... (Beruf)
- Richtlinie Ausbildungsberater sowie Änderung zum 31.12.2013
- Verodnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und Hauswirtschaft
- Verordnung zur Eignung der Ausbildungsstätte für den Beruf ..............
Thüringer Regelungen
Rechtliche Grundlagen für die Fortbildung
- Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachschulen im Bereich der Agrar- und Hauswirtschaft (ThürAPOFAH)
- Thüringer Allgemeine Schulordnung für die berufsbildenden Schulen (ThürASObbS)
- Prüfungsverordnung für die Fortbildung zum/zur ........ Meister/in
- Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen im Bereich der Landwirtschaft und Hauswirtschaft
- Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Geprüften Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
- Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Geprüften Fachagrarwirt/in für landwirtschaftliche Direktvermarktung
- Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege (Klauenpflege-Prüfungsverordnung - KlauenPflPrV)
Weiterführende Informationen:
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